Zustellung einer Mitteilung auf Anordnung zur Zwangsversteigerung
Az: 06.00012.4 u.a.
Die jetzige Anschrift des Herrn Wolfram Römer, letzte Anschrift:
Schulstraße 9, 56307 Harschbach, ist unbekannt.
Gemäß §10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 02.03.2016 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung, i.V.m. §10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeszustellungsgesetz - LZG RLP) in der derzeit gültigen Fassung, wird die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung der Verbandsgemeindekasse Puderbach hiermit angeordnet.
Die vorbezeichnete Mitteilung kann im Zimmer 10 der Verbandsgemeindekasse Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, abgeholt oder eingesehen werden.
Nach §10 Abs. 2 VwZG gilt das Schreiben an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.