Die Ortsgemeinde Dürrholz hat sich zum Ziel gesetzt die private Erzeugung Erneuerbarer Energien zu fördern und einen Ausbau voranzutreiben.
Der Ortsgemeinderat hat daher Richtlinien für private Hausbesitzer oder Mieter in der Ortsgemeinde beschlossen, sowohl für Balkonsolaranlagen als auch für Batteriespeicher. Die Antragstellung muss vollständig innerhalb von 3 Monaten nach lnbetriebnahme des Fördergegenstandes erfolgen.
Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde Dürrholz, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen Unterlagen bearbeitet und können bis zur Ausschöpfung der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel gewährt werden.
Die Antragsunterlagen können auf unserer Homepage unter www.duerrholz.eu heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch eine Übersicht über die Nachweise, die zur Antragstellung nötig sind.
Sollte es Fragen zur Antragstellung, Installation oder Umsetzung geben wenden sie sich gerne an Ulrich Neitzert Tel. 6485, Franz-Josef Ludwig Tel. 4416 oder Stefan Kraus Tel. 6207.