Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 24.11.2023 bis 08.12.2023 während der Öffnungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 16, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Puderbach haben die Möglichkeit ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an markus.klein@puderbach.de einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.