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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 47/2023
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied

als Aufsichtsbehörde vom 13.11.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

von bisher 2.265.990 € auf 3.145.400 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt:

von bisher 0 € auf 363.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgeetzt:

von bisher 0 € auf 363.000 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bleibt unverändert.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und der Einrichtungen nach § 85 Abs. 2 GemO, die mit einem Eigenbetrieb verbunden sind oder nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden, werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festsetzt für

1.

zinslose Kredite

verzinste Kredite

zusammen

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung bleiben unverändert.

3.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, bleiben unverändert.

§ 6 Verbandsgemeindeumlage

Die Verbandsgemeinde erhebt von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz reduziert sich von 44,87 v.H. um 2,50 v.H. auf 42,37 v.H.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Vergnügungssteuersätze für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau- und Scherzgeräten sowie Einrichtungen zur Wiedergabe von Musikdarbietungen bleiben unverändert.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2019 betrug 13.008.299,08 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt 13.008.299,08 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 12.629.969,08 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt 12.148.619,08 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt 12.641.849,08 €

§ 9 Wertgrenzen

Bleibt unverändert.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Bleibt unverändert.

Puderbach, den 14.11.2023 (S.)
Verbandsgemeinde Puderbach
Mendel, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der unter § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 3.145.400,- € genehmigt. Die unter § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird in Höhe von 363.000,- € genehmigt. Die Genehmigung für den unter § 5 Nr. 1 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der zu verzinsenden Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeindewerke Abwasser-/Wasserversorgung wird in Höhe von 537.000,- € ebenfalls erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.11.2023 bis 04.12.2023 während der Dienstzeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Puderbach, den 14.11.2023
Verbandsgemeinde Puderbach
Mendel, Bürgermeister