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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 47/2024
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Bekanntmachung

Ablesen der Wasserzähler 2024

Selbstablesung durch Hauseigentümer und/oder Mieter

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Wasserzähler in diesem Jahr im gesamten Verbandsgemeindegebiet wieder durch die Bürger selbst abgelesen werden sollen.

Sie haben in der Zeit vom 25.11.2024 bis zum 20.12.2024 folgende Möglichkeiten, uns den Zählerstand mitzuteilen:

Auf der Seite puderbach.meineablesung.de kommen Sie direkt zur Erfassungsfunktion der Zählerstände. Dort benötigen sie zur Anmeldung einen Ablesecode, der ihnen mit der Ablesekarte mitgeteilt wird.

Auch auf unserer Homepage www.vgwerke-puderbach.de finden sie einen Link zu dieser Seite.

Per Post oder Fax (02684 / 858 - 499)

Erhalten wir bis zum 20.12.2024 keine Mitteilung, wird der Zählerstand geschätzt.

Sofern sie Zwischenzähler zur Messung absetzbarer Schmutzwassermengen oder zum Nachweis von Brauchwassermengen haben, teilen sie uns auch diesen Stand mit. Sonstige Anträge auf Absetzung von Schmutzwassermengen müssen uns schriftlich bis zum 20.12.2024 vorliegen.

Schäfer, kaufmännische Werkleiterin