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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 47/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Infoveranstaltung Grundsteuerreform

Liebe Raubacherinnen und Raubacher,

durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 wurde eine Reform der Grundsteuer A und B nötig. Die Auswirkungen dieser Reform haben alle Immobilien- oder Grundstückseigner schon durch die nötige Datenerfassung ihrer Liegenschaften zu spüren bekommen. Die erfassten Daten dienen der Neufestlegung der Messzahl der jeweiligen Liegenschaft, welche ebenso wie der Hebesatz in die Berechnung der zu entrichtenden Grundsteuer mit einfließt.

Kraft Gesetzes sind die aktuellen Hebesätze Deutschlandweit zum Ende des Jahres 2024 ungültig, und müssen somit neu festgelegt werden. Dies hat auch den Hintergrund, dass aufgrund völlig neuer Messzahlen auch neue Hebesätze festgelegt werden müssen, da sonst die Erträge aus der Grundsteuer für die Ortsgemeinden gänzlich anders aussähen als zuvor, man spricht von dem Ziel der Aufkommensneutralität, also gleiche Einnahmen durch Grundsteuer wie vor der Reform auch.

Um diesen komplexen Sachverhalt ausführlich und nachvollziehbar darzustellen möchte ich Ihnen eine Informationsveranstaltung anbieten in der Marcel May (2. Beigeordneter der OG Raubach) und Ich Ihnen sowohl Hintergrund als auch konkrete Rechenbeispiele aus der Ortsgemeinde erläutern werden.

Termin ist am 11.12.2024 im Gemeindehaus Raubach, Beginn 19.00 Uhr.

Florian Albrecht, Ortsbürgermeister