Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 16, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Puderbach haben die Möglichkeit ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an evelyn.hachenberg@puderbach.de einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.