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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 48/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Aktualisierung Liegenschaftskataster

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemarkung Oberdreis

In der Gemarkung Oberdreis wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 197141/2022 aktualisiert.

Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 30.11.2023 bis 15.01.2024

beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5 ausgelegt und kann in den Zeiten

Montag - Donnerstag

8.00 - 15.30 Uhr

Freitag

8.00 - 13.00 Uhr

nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Dazu erreichen Sie uns telefonisch unter 02663/9165-0 oder per E-Mail unter vermka-wwt@vermkv.rlp.de

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrens-gesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse http://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Fortführungsmitteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5 in 56457 Westerburg oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Im Auftrag
gez. Dominik Müller, Vermessungsrat  —  Dienstsiegel

[1]

vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).