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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 48/2024
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Info MB Grundsteuerreform

In den nächsten Wochen werden in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Puderbach die neuen Hebesätze der Grundsteuer mit Wirkung ab dem 01.01.2025 beschlossen. Dies ist notwendig, da die bisherigen Hebesätze zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren.

Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 gilt). Die Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet.

Die Gemeinde ist seitens der Kommunalaufsicht des Landes angewiesen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, d. h. die Einnahmen müssen so geplant werden, dass diese die Ausgaben decken. Dementsprechend muss die Grundsteuer B als eine der Haupteinnahmequellen so geplant werden, dass die Finanzmittel zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben ausreichen.

In Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeinden wird der Grundsteuer B – Hebesatz in einem ersten Schritt so kalkuliert werden müssen, dass die daraus resultierenden Gesamteinnahmen in 2025 den Gesamteinnahmen des Vorjahres entsprechen (=Aufkommensneutralität).

Sie können sich sicher sein, dass keine Gemeinde Steuererhöhungen leichtfertig beschließt. In den Räten, die diese Entscheidung zu treffen haben, sitzen Bürgerinnen und Bürger wie Sie, die sich ehrenamtlich für ihre Gemeinde engagieren und übrigens auch selbst Steuerzahler sind.

Diese und weitere Informationen werden auch auf der Homepage (www.puderbach.de) der Verbandsgemeinde Puderbach veröffentlicht.