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Puderbach aktuell
Ausgabe 49/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Hölderstein“ nach §§ 13b, 13a BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 beschlossen, die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Hölderstein‘‘ aufzustellen. Das Verfahren soll dabei nach Möglichkeit im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB durchgeführt werden. Sollte sich im weiteren Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass eine Anwendbarkeit von § 13 b BauGB nicht gegeben ist, wird dieses im Regelverfahren fortgeführt werden.

Das Plangebiet „Am Hölderstein‘‘ liegt in der Flur 4, Gemarkung Döttesfeld und befindet sich nord-westlich des Ortsteils Breitscheid. Im Süden und Westen schließen sich Außenbereichsflächen und im Norden und Osten Waldflächen an dieses an. Der Bebauungsplan setzt als Art der baulichen Nutzung ein reines Wohngebiet fest. Der aktuelle Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hölderstein‘‘ ist in beigefügter Anlage unmaßstäblich durch eine blau gestrichelte Linie dargestellt.

Der Bebauungsplan „Am Hölderstein‘‘ soll auf Anfrage eines Grundstückseigentümers um die westlich des Plangebietes gelegene Fläche erweitert werden (1. Änderung und Erweiterung). Zielsetzung ist dabei die Entwicklung einer neuen Wohnbaufläche, die sich unmittelbar an den bestehenden Bebauungsplan anschließt und eine Bebauung mit ca. drei neuen Wohngebäuden ermöglichen soll. Die Erweiterungsfläche ist in beigefügter Anlage unmaßstäblich mit einer roten gestrichelten Linie dargestellt.

Die von der 1. Änderung und Erweiterung tangierte Fläche ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach noch nicht als Wohnbauflächen dargestellt. Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Döttesfeld vom 09.12.2021 sind die Kosten des Verfahrens bei Anträgen zur Schaffung von Bauland daher durch den Antragsteller zu tragen. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. §§ 13b, 13a II BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 IV BauGB.

Durch den Bebauungsplan wird nach jetzigem Kenntnisstand keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Ebenfalls liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 VI Nr. 7 b genannten Schutzgüter oder dafür vor, dass Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetztes zu beachten sind. Landespflegerische Kompensationsmaßnahmen sind nach §§ 13 b, 13a II Nr.4 BauGB nicht erforderlich bzw. gelten als fingiert.

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach,  —  Volker Mendel
30.11.2022  —  Bürgermeister

Anlage:

Plangebiet:

Übersichtsplan: