Der Astplatz der Gemeinde Steimel bleibt am 29. und 30.12.2023 geschlossen.
Der Astplatz bleibt ab dem 01. März bis einschließlich 27. April 2023 wegen der Vogelbrut geschlossen!
Der Hauptschnitt von Sträuchern und Hecken erfolgt bei den meisten Pflanzen im Winter, er sorgt dafür, dass sie im Frühling kräftig neu austreiben. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden.
Auf dem Astplatz dürfen nur Äste bis 8 cm Dicke und 3m Länge aufgebracht werden. Die Ablagerung von Strauch - sowie Grasschnitt und Laub ist nicht gestattet. Diese sind durch den Entsorgungsscheck für Grünabfälle anzumelden und durch die Abfallwirtschaft des Landkreises zu entsorgen.
Die Ablagerung von Müll und Problemabfällen ist verboten!