Der Astplatz ist ab dem 27. Februar bis einschließlich 29. April 2023 geschlossen!
Die normalen Öffnungszeiten außerhalb der Schließung sind von Freitag 8.00 Uhr bis Samstag 18.00 Uhr außer an Fest- und Feiertagen.
Der Hauptschnitt von Sträuchern und Hecken erfolgt bei den meisten Pflanzen im Winter, er sorgt dafür, dass sie im Frühling kräftig neu austreiben. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden.
Auf dem Astplatz dürfen nur Äste bis 8 cm Dicke und 3 m Länge aufgebracht werden. Die Ablagerung von Rosen- Strauch - sowie Grasschnitt und Laub ist nicht gestattet. Diese sind durch den Entsorgungsscheck für Grünabfälle anzumelden und durch die Abfallwirtschaft des Landkreises zu entsorgen.
Die Ablagerung von Müll und Problemabfällen ist verboten!