Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 02.03.2006 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO) sowie § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeszustellungsgesetz - LZG RLP) in der derzeit gültigen Fassung, wird der Grundsteuerbescheid vom 11.01.2023,
Kassenzeichen.: 02.00000.5
Sybille von Entress-Fürsteneck
(letzte bekannte Meldeanschrift) Hauptstraße 13
56307 Dernbach
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach.
Der Grundsteuerbescheid liegt im Sachgebiet Finanzen und Steuern der Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 13, Zimmer 14, in 56305 Puderbach, für den Empfänger aus und kann dort vom Empfänger eingesehen werden.
Nach § 10 Abs. 2 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.