Titel Logo
Puderbach aktuell
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus/Verwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) i.V.m. § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BlmSchV) folgendes bekannt:

A.

Zu Gunsten der Landkreises Neuwied, vertreten durch den Landrat, Carl-Borgward-Straße 12, 56566 Neuwied, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, auf dem Betriebsgelände in der Gemarkung Urbach-Überdorf, Flur 6, Flurstücke 12/8, 12/9, Flur 31, Flurstück 14/17 eine Grünabfallaufbereitungs- und -Behandlungsanlage (GAB) für kommunalen Grünabfall gemäß §§ 4 Abs. 1 und 10 BlmSchG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV) und Nrn. 8.5.2, 8.11.2.3 und 8.12.2 des Anhangs 1 der 4. BlmSchV nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen, die Bestandteil dieser Genehmigung sind, zu errichten und zu betreiben. In der Anlage dürfen nur die in der als Anlage 1 beigefügten Positivliste aufgeführten Abfälle behandelt/gelagert werden.

Die Genehmigung beinhaltet

  • die nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1 und 15 der Landesverordnung über den „Naturpark Rhein-Westerwald" erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigung sowie die Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG und
  • die Rodungsgenehmigung nach § 14 WaldG.

B. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

einzulegen. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz oder

2.

in elektronischer Form nach § 3a Abs.2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur' an: SGDNord@Poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Nord unterhttps://sqdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/aufgeführtsind.

Fußnote:

1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73).

C.

Eine Ausfertigung des Bescheids und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antrags- und Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme aus vom 07.02.2023 bis 21.02.2023 einschließlich bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Dienstgebäude Neustadt 21, 56068 Koblenz, Dienstzimmer-Nr.: 312, Dienstzeiten: montags - donnerstags 8.00 - 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr, freitags 8.00 - 13.00 Uhr und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Dienstzimmer-Nr.: 115, Dienstzeiten: montags bis mittwochs: 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags: 8.00. 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr, freitags: 8.00 - 12.00 Uhr.

Eine Ausfertigung des Bescheids und seine Begründung sind des Weiteren vom 07.02.2023 bis 21.02.2023 zur Einsichtnahme (jeweils einschließlich) auf der Internetseite der SGD Nord unter nachfolgendem Link zugänglich.

https://sgdnord.rlp.de/de/ueber-uns/abteilungen-und-ihre-aufgaben/bekanntmachungen/

In begründeten Fällen können die Unterlagen durch Übersendung zur Verfügung gestellt werden.

D. Hinweise:

1.

Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden.

2.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

3.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, angefordert werden.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord  —  Im Auftrag
Koblenz, den 25.01.2023  —  Nina Dietrich