Bebauungsplan,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Linkenbach
- Auf dem Krummen Stück‘‘
der Ortsgemeinde Linkenbach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 05.02.2024 bis einschließlich 10.03.2024
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Linkenbach hat in seiner Sitzung am 15.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Linkenbach - Auf dem Krummen Stück‘‘ unter Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aufzustellen. Ferner hat der Gemeinderat am 15.01.2024 den vorgelegten Planentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, auf einer bisher als Weide genutzten Grünlandfläche die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage zu ermöglichen. Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Beweidung oder zum Ackerbau sowie zur Energiegewinnung.
Das Plangebiet liegt östlich der Ortsgemeinde Linkenbach in der Flur 24, Gemarkung Linkenbach und ist durch Wiesen und die L 265 von der Ortslage getrennt. Es schließt sich im Süden an den Aussiedlerhof,,Birkhof‘‘ an und wird im Westen durch die L 265 begrenzt. Im Norden und Osten der Fläche schließen sich weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Das Plangebiet ist in beigefügter Anlage 1 unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie darstellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 10.03.2024 statt.
Um die Öffentlichkeit über die Planung öffentlich zu unterrichten, können in dieser Zeit der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag-Freitag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Montag-Mittwoch | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr - 17.30 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Entwürfe der Planunterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen im PDF-Format downloaden. Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können Sie nach wie vor die Unterlagen in unserem Hause in Papierform anfordern.
Während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern. Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung können während der Beteiligungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anlage 1:
Plangebiet:
Luftbild: