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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 5/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung „Uderter Weg“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Ortsgemeinde Ratzert

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

sowie der

Veröffentlichung im Internet

und der

Öffentlichen Auslegung

gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB

vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ratzert hat am 12.01.2026 beschlossen, die Ergänzungssatzung „Uderter Weg‘‘ gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB unter Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aufzustellen. Ziel der Ergänzungssatzung ist es, weitere Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen.

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Ortsgemeinde Ratzert, in der Flur 15. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung schließt sich im Süd-Westen an den Uderter Weg an. Im Osten und Süden befinden sich landwirtschaftliche Flächen, während sich im Norden die Bebauung der Ortslage Ratzert anschließt.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in der Anlage 1 durch eine schwarze gestrichelte Linie bzw. eine rote Markierung unmaßstäblich dargestellt.

Die in Rede stehenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach bereits als Wohnbauflächen dargestellt.

Durch die Bauleitplanung wird in einem nicht unerheblichen Maße in Umweltbelange eingegriffen. Aus diesem Zweck ist nach § 1a BauGB eine Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur erforderlich. Der Begründung ist daher eine entsprechende Würdigung der Umweltbelange beigefügt.

Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet bzw. der öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

-

Würdigung der Umweltbelange als gesonderter Bestandteil der Begründung, insbesondere mit Aussagen zu:

• Betroffenheit gesetzlicher Schutzgebiete,

• Arten- und Pauschalschutz

• Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden und Wasser, Klima, Landschaft/Erholung, Kultur- und Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen

• Umgang mit Abfällen und Abwasser

• Erneuerbare Energien

• Emissionen (Abgase / Verkehrslärm / Erschütterungen / Lichtemissionen / Strahlung)

• Risiken für die einzelnen Schutzgüter

• Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen

• Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen

In der Sitzung des Gemeinderates am 12.01.2026 hat die Ortsgemeinde Ratzert den vorgelegten Entwurf der Ergänzungsatzung „Uderter Weg“ gebilligt und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach nach § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB mit der Einleitung der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß §§ 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB, 3 Abs. 2 BauGB erstreckt sich auf die Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich zum 06.03.2026.

In dieser Zeit kann der Entwurf der Ergänzungssatzung „Uderter Weg“ mit ihrer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen im Internet unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.puderbach.de

Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen der Ergänzungssatzung,,Uderter Weg‘‘ im PDF-Format downloaden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit während der Veröffentlichungsfrist Zugang zu den Planunterlagen über die öffentliche Auslegung zu erhalten. Dabei kann der Entwurf der Ergänzungssatzung „Uderter Weg“ mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag-Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Zudem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Emails können an die Emailadresse bauleitplanung@puderbach.de gerichtet werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. schriftlich per Post, mündlich zur Niederschrift, per Fax, …). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, den 16.01.2026
Sven Schür, Bürgermeister

Anlage 1:

Plangebiet:

Übersichtskarten: