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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 5/2026
Aus den Ortsgemeinden
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​​​​​​​Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 15 und 16, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dernbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Dernbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Dernbach, An den Buchen 2a, 56307 Dernbach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an ortsbuergermeister@dernbach-neuwied.de bzw. an

evelyn.hachenberg@puderbach.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dernbach, 29.01.2026
Patrick Gleixner, Ortsbürgermeister