Wasserleitungen und auch die Wasserzähler müssen im Winter besonders geschützt werden. Viele Frostschäden könnten vermieden werden. Alle Kosten, die durch Frostschäden an Wasseranschlüssen, Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, müssen vom Anschlussinhaber getragen werden. Beachten Sie bitte die nachstehenden Regeln zum Schutz der Wasserleitung bei Frostgefahr: Rechtzeitig beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren instandsetzen. Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern immer geschlossen halten. Umhüllen Sie Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen wie z.B. Kork oder Glaswolle. Im Freien liegende Wasserzählerschächte dicht abdecken, mit Stroh ausfüllen oder hölzernen Zwischenboden einlegen. Die leichte Bedienung der Absperrhähne und Wasserzähler darf dadurch nicht behindert werden. Bei strengem Frost: Zusätzlich Türen und Fenster in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern abdichten. Nachts und soweit möglich auch tagsüber Hauptabsperrhähne schließen, Steigwasserleitungen entleeren (Bezeichnungsschilder an den Absperrhähnen erleichtern ihr Auffinden). Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren der Steigstränge sofort wieder schließen, notfalls die Leitungen bis zum Hauptabsperrhahn entleeren. Wollen Sie die Hausinnenleitungen wieder in Betrieb nehmen, lassen Sie Wasser langsam zufließen. Höchstgelegene Zapfstellen entlüften, Leerlaufhähne schließen. Nie eingefrorene Wasserleitungen mit der Lötlampe oder offenem Feuer auftauen. Rufen Sie einen Fachmann. Entsprechende Handwerker nennt Ihnen das Wasserwerk. Frostschäden an Hausanschlussleitungen beseitigt nur das Wasserwerk. Wir bitten deshalb dringend, diese Regeln im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.