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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 50/2025
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Schadensfall beim Ausbau des Glasfasernetzes

Sollten während der Bauarbeiten Schäden an Ihrem Grundstück oder Eigentum entstehen, verpflichtet sich die Deutsche Glasfaser, diese Reparaturen zu übernehmen. Hierzu zählen nur Schäden, die eindeutig und in direktem Zusammenhang mit dem Ausbau des Glasfasernetzes verursacht wurden und nicht vorhersehbar waren, wie etwa eine beschädigte Gartenmauer oder Pflasterung. Ein am falschen Ort angebrachter Glasfaser-Modem z.B. gilt nicht als Schaden.

Diese Schäden müssen über ein Kundenportal der Deutschen Glasfaser gemeldet werden:

www.deutsche-glasfaser.de/service/bauschaden-melden

Zu Ihrer Schadensmeldung wird umgehend ein Ticket erstellt und die Informationen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Alle Vorgänge zu Schadensmeldungen werden von Deutsche Glasfaser überwacht, um die Schadensbehebung oder ggf. -begleichung so reibungslos wie möglich vorzunehmen.