Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die nachfolgenden Festsetzungen der Entgelte bzw. der Anteilsbeträge gem. der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen. Die nachfolgenden Regelungen treten mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft. Die Festsetzungen sind Abrechnungsgrundlage der Entgeltsforderungen, die aufgrund Lieferungen und Leistungen des Abwasserwerkes im Jahre 2024 entstehen. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wurden keine vorgenommen. Um Kenntnisnahme wird gebeten.