Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Verbandsgemeinderat Puderbach hat sich in seiner Sitzung am 13.12.2023 mit der Tradition „Feuerwerk an Silvester“ beschäftigt. Traditionen und Bräuche sind Teil unseres Lebens und sollen dies auch bleiben.
Silvesterfeuerwerk diente damals zum Jahreswechsel dazu Dämonen und böse Geister mit ohrenbetäubendem Lärm zu vertreiben.
Das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel ist daher in Deutschland grundsätzlich gesetzlich erlaubt. Insofern ist es eine persönliche Entscheidung jedes und jeder Einzelnen, ob man von Feuerwerk Gebrauch macht oder nicht.
Aufgrund der vielen negativen Auswirkungen, die für Mensch, Tier und Umwelt mit Böllern und Raketen einhergehen, würden wir es begrüßen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.
Während wir ins neue Jahr feiern, verstehen die Tiere die Welt nicht mehr. Egal ob Haus- Wild- oder Nutztiere. Für sie kommen das laute Knallen und die hellen Blitze aus dem Nichts und bedeuten puren Stress. Gerade Hunde und Katzen wie auch viele andere Tiere haben ein empfindliches Gehör. Wildtiere werden aus ihrer Winterruhe gerissen und flüchten.
Feinstaub ist ein Luftschadstoff mit massivsten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Damit muss jede Maßnahme ergriffen werden, diese Belastung zu senken, die in der Silvesternacht und in den nachfolgenden vier Tagen besonders gravierend ist.
Es gibt weniger schlechte Luft, weniger Verletzte und auch weniger Müll, wenn sie auf Silvesterfeuerwerk verzichten.
Kommen Sie gesund ins neue Jahr.