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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 51/2024
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Festsetzung der Entgelte Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025

Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die nachfolgenden Festsetzungen der Entgelte bzw. der Anteilsbeträge gem. der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen.

Die nachfolgenden Regelungen treten mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Die Festsetzungen sind Abrechnungsgrundlage der Entgeltsforderungen, die aufgrund Lieferungen und Leistungen des Abwasserwerkes im Jahre 2025 entstehen.

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wurden keine vorgenommen.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Puderbach, 11.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach
gez. Mendel
Bürgermeister
Festsetzung der Entgelte und der Entgeltsanteile gemäß Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) für das Wirtschaftsjahr 2025

Entgeltsbeschluss Abwasserbeseitigung vom 10.12.2024

1.
Einmalige Beiträge für die erstmalige
Herstellung der öffentl. Abwasserbeseitigung

Anteil

Einheit

Euro

1.1.

zu § 1 Abs. 4 ESA vom 03.11.2011

Vomhundertsatz für einmaligen Betrag

a) Anteilsatz für Schmutzwasser

100%

b) Anteilsatz für Niederschlagswasser

100%

1.2.

zu § 5 Abs. 2 ESA vom 03.11.2011

Beitragssatz Schmutzwasser (je m² Geschossfläche)

€/m²

4,21

1.3.

zu § 6 Abs. 2 ESA

Beitragssatz Niederschlagswasser für Grundstücke mit dem

Abflussbeiwert 0,4 (Umrechnung für sonstige Abflussbeiwerte)

€/m²

4,79

2.
Laufende Entgelte

2.1.

zu § 12 Abs. 4 ESA vom 03.11.2011

Vomhundertsatz für wiederkehrenden Betrag

a) Anteilsatz für Schmutzwasser

51%

b) Anteilsatz für Niederschlagswasser

100%

2.2.

zu § 12 Abs. 4 ESA vom 03.11.2011

Vomhundertsatz für Benutzungsgebühren Schmutzwasser

49%

2.3.

zu § 1 Abs. 4 i.V.m. 13 Abs. 2 ESA vom 03.11.2011

a) Beitragssatz Schmutzwasser ohne Zuschlag

für Vollgeschosse

€/m²

0,15

b) Beitragssatz Niederschlagswasser für Grundstücke mit

dem Abflussbeiwert 0,4

€/m²

0,24

2.4.

zu § 1 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 2 ESA vom 03.11.2011

Gebührensatz Schmutzwasser

€/m³

2,21

2.5.

zu § 21 Abs. 2 ESA vom 03.11.2011

Grundgebühr für Wasserzähler/ Abwassermesser

je Zähler und Jahr

€ /Jahr

7,32

2.6.

zu § 1 Abs. 4 i.V.m § 24 Abs. 1 ESA vom 03.11.2011

Gebührensatz für Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation

€ / m³

31,12

zu § 31 Abs. 2 ESA zuzüglich Abwasserabgabe pro Person

€ / Pers.

17,90

2.7.

zu § 1 Abs. 4 i.V.m. § 24 Abs. 2 ESA vom 03.11.2011

Gebührensatz für Abfuhr von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben

€ / m³

13,56

3.
Sonstige Entgelte des Abwasserwerkes

3.1.

Entgelte für die Entwässerung von Gemeindestraßen,

bezogen auf die entwässerte Straßenfläche (§ 12 Abs. 10 LStrG)

3.1.1.

laufender Kostenanteil

€ / m²

0,95

3.1.2.

Investitionskostenanteil

€ / m²

20,33

3.2.

Klärschlammabfuhr von außerhalb der Verbandsgemeinde

€ / m³

60,00

3.3.

Fäkalschlammabfuhr von außerhalb der Verbandsgemeinde

€ / m³

36,00

4. Erhebung von Vorausleistungen

Auf die laufenden Entgelte gemäss Nr. 2 dieses Beschlusses werden allgemein Vorausleistungen auf der Grundlage der Vorjahresrechnung vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. erhoben.

5. Grundlagenbescheid

gemäß § 17 Abs. 2 ESA vom 03.11.2011

Die grundlegenden Daten über die Ermittlung der Grundstücksfläche und

die Festsetzung des Abflussbeiwertes der beitragspflichtigen Grundstücke werden durch einen besonderen Bescheid mit Dauerwirkung gegenüber dem Abgabepflichtigen festgestellt.

6. Inkrafttreten

Die vorstehenden Festsetzungen und Regelungen treten mit Wirkung 01.01.2025 in Kraft.

Puderbach, 11.12.2024
Verbandsgemeinde Puderbach
gez. Volker Mendel
(Bürgermeister)