Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die nachfolgenden Festsetzungen der Entgelte bzw. der Anteilsbeträge gem. der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen.
Die nachfolgenden Regelungen treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.
Die Festsetzungen sind Abrechnungsgrundlage der Entgeltsforderungen, die aufgrund Lieferungen und Leistungen des Abwasserwerkes im Jahre 2026 entstehen.
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wurden keine vorgenommen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.