Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 das nachfolgende Preisblatt Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen.
Die nachfolgenden Regelungen treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.
Sie gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die der Eigenbetrieb Wasserwerk im Jahre 2026 erbringt.
Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind nachfolgend hervorgehoben.
Der Arbeitspreis für die bezogene Wassermenge und der Grundpreis für den Wasserzähler bleiben gegenüber 2025 unverändert.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung der beigefügten Anlage.