Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.02.2024 bis 22.02.2024 während der Öffnungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dernbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Dernbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Dernbach, Wiesenstraße 2, 56307 Dernbach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an heinzrudibecker@t-online.de bzw. an evelyn.hachenberg@puderbach.de einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.