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Puderbach aktuell
Ausgabe 7/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 17.02.2023 bis 02.03.2023 während der Öffnungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15 bzw. 16, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Harschbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Harschbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Harschbach, Kochhof 1, 56307 Harschbach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an oliver-koch@t-online.de bzw. an jutta.boehm@puderbach.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Harschbach, 03.02.2023 — Oliver Koch, Ortsbürgermeister