Die Verbrauchsabrechnungen 2022 / Vorauszahlungsanforderungen 2023 sind zwischenzeitlich allen Kunden des Wasserwerkes bzw. Abgabenpflichtigen des Abwasserwerkes zugegangen.
Änderungen in der Abrechnung 2022 können sich, da die Ein- bzw. Widerspruchsfristen abgelaufen sind bzw. in Kürze ablaufen, nur noch auf begründete Einzelfälle beschränken. Die Kunden werden daher allgemein gebeten, ihre Rechnungen auf Fehler durchzusehen. Soweit Änderungsnotwendigkeiten zur Abrechnung 2022 noch nicht angezeigt sind, bitten wir diese bis
spätestens 24. Februar 2023
anzuzeigen. Nach diesem Termin eingehende Beanstandungen können nicht mehr bearbeitet werden.
Änderungen bei den Vorauszahlungen 2023 können als Leistungen des laufenden Jahres bis 27. Oktober 2023 den Kundenbedürfnissen angepasst werden. Diese sind daher von der Ausschlussfrist des 24.02.2023 nicht betroffen.