Ende der Ein- bzw. Widerspruchsfrist
Die Verbrauchsabrechnungen 2023 / Vorauszahlungsanforderungen 2024 sind zwischenzeitlich allen Kunden des Wasserwerkes bzw. Abgabenpflichtigen des Abwasserwerkes zugegangen.
Änderungen in der Abrechnung 2023 können sich, da die Ein- bzw. Widerspruchsfristen abgelaufen sind bzw. in Kürze ablaufen, nur noch auf begründete Einzelfälle beschränken. Die Kunden werden daher allgemein gebeten, ihre Rechnungen auf Fehler durchzusehen. Soweit Änderungsnotwendigkeiten zur Abrechnung 2023 noch nicht angezeigt sind, bitten wir diese bis spätestens 23. Februar 2024 anzuzeigen. Nach diesem Termin eingehende Beanstandungen können nicht mehr bearbeitet werden.
Änderungen bei den Vorauszahlungen 2024 können als Leistungen des laufenden Jahres bis 31. Oktober 2024 den Kundenbedürfnissen angepasst werden. Diese sind daher von der Ausschlussfrist des 23.02.2024 nicht betroffen.