Die Verbrauchsabrechnungen 2025 / Vorauszahlungsanforderungen 2026 sind zwischenzeitlich allen Kunden des Wasserwerkes bzw. Abgabenpflichtigen des Abwasserwerkes zugegangen.
Änderungen in der Abrechnung 2025 können sich, da die Ein- bzw. Widerspruchsfristen abgelaufen sind bzw. in Kürze ablaufen, nur noch auf begründete Einzelfälle beschränken. Die Kunden werden daher allgemein gebeten, ihre Rechnungen auf Fehler durchzusehen. Soweit Änderungsnotwendigkeiten zur Abrechnung 2025 noch nicht angezeigt sind, bitten wir diese bis spätestens 02. März 2026 anzuzeigen. Nach diesem Termin eingehende Beanstandungen können nicht mehr bearbeitet werden.
Änderungen bei den Vorauszahlungen 2026 können als Leistungen des laufenden Jahres bis 30. Oktober 2026 den Kundenbedürfnissen angepasst werden. Diese sind daher von der Ausschlussfrist des 02.03.2026 nicht betroffen.