Ende der Ein- bzw. Widerspruchsfrist
Die Verbrauchsabrechnungen 2024 / Vorauszahlungsanforderungen 2025 sind zwischenzeitlich allen Kunden des Wasserwerkes bzw. Abgabenpflichtigen des Abwasserwerkes zugegangen.
Änderungen in der Abrechnung 2024 können sich, da die Ein- bzw. Widerspruchsfristen abgelaufen sind bzw. in Kürze ablaufen, nur noch auf begründete Einzelfällebeschränken. Die Kunden werden daher allgemein gebeten, ihre Rechnungen auf Fehler durchzusehen. Soweit Änderungsnotwendigkeiten zur Abrechnung 2024 noch nicht angezeigt sind, bitten wir diese bis spätestens 26. Februar 2025 anzuzeigen. Nach diesem Termin eingehende Beanstandungen können nicht mehr bearbeitet werden.
Änderungen bei den Vorauszahlungen 2025 können als Leistungen des laufenden Jahres bis 31. Oktober 2025 den Kundenbedürfnissen angepasst werden. Diese sind daher von der Ausschlussfrist des 26.02.2025 nicht betroffen.