Bekanntmachung
Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs.2 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) wurde der Jahresabschluss 2018 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1 GemO, in der vorgelegten Form beschlossen.
Darüber hinaus wurde gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben und den gem. § 25 Abs. 4 und 5 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Anordnung befugten Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung erteilt. Den Beschluss hierzu fasste der Verbandsgemeinderat Puderbach in seiner Sitzung vom 13.12.2022.
Aufgrund des § 114 Abs. 2, Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht vom 03. März 2023 bis 13. März 2023 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer Nr. 15 bzw. 16, an den Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.