Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 15.02.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 19.214.170 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 18.353.980 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf 860.190 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen 1.233.770 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.900 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.293.890 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -2.265.990 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 1.032.220 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 €
verzinste Kredite auf 2.265.990 €
zusammen auf 2.265.990 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 2.000.000 €
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und der Einrichtungen nach § 85 Abs. 2 GemO, die mit einem Eigenbetrieb verbunden sind oder nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden, werden festgesetzt auf
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
zinslos 0 €
verzinst 1.908.000 €
zusammen 1.908.000 €
2. Kredite zur Liquiditätssicherung 2.000.000 €
3. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 0 €
§ 6 Verbandsgemeindeumlage
Die Verbandsgemeinde erhebt von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird nach der Steuerkraftmesszahl und den vorläufigen Schlüsselzuweisungen auf 44,87 v.H. festgesetzt.
§ 7 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2018 12.734.570,93 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2019 12.433.880,93 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 12.433.880,93 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 12.055.550,93 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 11.574.200,93 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 12.434.390,93 €
§ 8 Wertgrenzen
Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 5.000 € (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§ 9 Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
§ 10 Leistungszahlungen
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:
| 1. | für Leistungsstufen 0 € |
| 2. | für Leistungsprämien und Leistungszulagen 157.800 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen wird gemäß §§ 118 Abs. 1 i.V.m. [§ 1 EigAnVO], 80 Abs. 3, 95 Abs 4 Nr. 2, 97 Abs. 2 Satz 4, 103 Abs. 2 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.265.990 €, sowie der unter § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung festgesetzte Betrag der zur verzinsenden Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Eigenbetriebe in Höhe von 1.908.000 €.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2023 bis 13.03.2023 während der Dienstzeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15 bzw. 16, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.