Der Astplatz ist ab Samstag, den 08.03.2025 wieder geöffnet.
Wir weisen nochmals eindringlich darauf hin, dass nur Ast- und Strauchwerk bis 80mm Durchmesser abgelagert werden darf. Es darf kein Rasenschnitt, Wurzelwerk, Sägemehl usw. abgelagert werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eventuell entstandene Schäden auf oder am Astplatz dem Ortsbürgermeister gemeldet werden.
Wir bitten die oben genannten Vorgaben zu beachten.