Titel Logo
Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 9/2026
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis zum Rückschnitt von Hecken, Sträucher und Bäume

Liebe Urbacher Bürgerinnen und Bürger,

ein wichtiger Hinweis für die kommenden 6 Monate: Der §39 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September keine Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, gefällt werden dürfen. Es sei denn, sie stellen eine öffentliche Gefahr für Leib und Leben dar. Außerdem dürfen Hecken und Gebüsche nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Erlaubt sind aber Maßnahmen die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht in einem Umwelt-Bußgeldkatalog Strafen bei Zuwiderhandlung vor. Im Grundsatz geht es um den Schutz des Lebens von wild lebenden Kleintieren. Unsere Natur dankt Ihnen für Ihre Mithilfe!

Gert Winkelmeier, Ortsbürgermeister