Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 10.02.2026 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 22.604.430 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 22.572.850 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf — 31.580 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen — 801.880 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 530.540 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.954.280 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -1.423.740 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 621.860 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 1.423.740 €
zusammen auf — 1.423.740 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 2.815.600 €
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und der Einrichtungen nach § 85 Abs. 2 GemO, die mit einem Eigenbetrieb verbunden sind oder nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden, werden festgesetzt auf
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
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| zinslos | 540.000 € |
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| verzinst | 1.727.000 € |
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| zusammen | 2.267.000 € |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung | 1.500.000 € |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0 € |
Die Verbandsgemeinde erhebt von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird nach der Steuerkraftmesszahl und den vorläufigen Schlüsselzuweisungen auf 45,91 v.H. festgesetzt.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 — 13.684.889,77 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 — 13.755.402,06 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 — 13.822.262,50 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 — 15.152.440,59 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — 17.249.582,44 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 — 17.548.512,44 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2026 — 17.580.092,44 €
Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 5.000 € (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:
| 1. | für Leistungsstufen | 0 € |
| 2. | für Leistungsprämien und Leistungszulagen | 184.397 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergeht gemäß §§ 118 Abs. 1 i.V.m. 80 Abs. 3, 95 Abs 4 Nr. 2, 97 Abs. 2 Satz 4, 103 Abs. 2, 105 Abs. 3 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 folgende Entscheidung:
| 1. | Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 1.423.740 € genehmigt. |
| 2. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 2.815.600 € genehmigt. |
| 3. | Der unter § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zu verzinsenden Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für Sondervermögen wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 2.267.000 € genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.02.2026 bis 09.03.2026 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 16, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.