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RW-Direkt
Ausgabe 1/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Rengsdorf

Am Dienstag, dem 20.12.2022 wurde in Rengsdorf ein Grenztermin über die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen durchgeführt.

Die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erfolgte auf Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach für die Ortsgemeinde Rengsdorf anlässlich der Schlussvermessung der Straßen „Schalltorstraße“, „Schillerstraße“ und Teilbereiche der „Kirchstraße“ in Rengsdorf.

Nachfolgend sind die betroffenen Flurstücke aufgeführt:

Gemarkung: Rengsdorf

Flur: 7, Flurstücke: 39/1, 40/1, 40/2, 44/1, 44/4, 45, 46/4, 47/4, 48/6, 49/6, 83/9, 88/5, 88/9, 88/10, 91/9, 91/12, 91/15, 93/1, 94/3, 95/4, 96/1, 97/1, 98, 99, 100/1, 102/12, 104/3, 105/1, 106/1, 109/1, 109/3, 114/7, 116/4, 116/6, 116/7, 119/3, 120/1, 122/1, 122/2, 123/14, 123/15, 123/24, 129/3, 130/1, 132/1, 134/4, 140/1, 141/15, 141/26, 142, 143/1, 144/1, 144/2

Flur: 8, Flurstücke: 1, 2/1, 3/1, 7/1, 10/11, 10/13, 11/3, 12/1, 12/6, 13/2, 14/3, 14/6, 14/7, 15, 16/1, 16/2, 17, 18, 19, 20/3, 20/4, 20/5, 20/6, 21/3, 21/4, 27, 28, 29, 30/2, 31/7, 31/8, 31/10, 31/11, 31/12, 33/2, 111/3, 116/15, 117, 127/31

Flur: 14, Flurstücke: 127/5, 128/11, 128/12, 128/19, 128/20, 128/21, 128/22, 254/2, 254/4, 254/22

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBI. S. 448) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, hiermit die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

„ Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt. Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze dargestellt abgemarkt.“

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 23.01. bis 08.02.2023 bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Jürgen Schneider, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Bahnhofstraße 29, 56564 Neuwied, Tel.: 02631/29364) ausgelegt und kann nach telefonischer Absprache, während der Dienstzeiten, eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Jürgen Schneider, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Bahnhofstraße 29, 56564 Neuwied, Tel.: 02631/29364) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Neuwied, den 21.12.2022
Dipl.-Ing. Jürgen Schneider
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur