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RW-Direkt
Ausgabe 1/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Niederschriftüber die 22. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kurtscheidam 14.12.2022

1. Beratung und Beschlussfassung Jahresabschluss 2021

Ortsbürgermeister Wittlich und die Beigeordneten nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Den Vorsitz übernimmt Norbert Becker und übergibt das Wort an Melanie Anhäuser, Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und bittet um Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2021.

Frau Anhäuser erklärt, dass die Ausschussmitglieder den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Kurtscheid für das Haushaltsjahr 2021 und die dazugehörigen Anlagen und Belege am 08.12.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach geprüft haben und trägt den Prüfungs- und Rechnungsbericht vor.

Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Kurtscheid mit seinen Anlagen, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Schlussbilanz mit Anhang, der Anlagenbuchhaltung mit Anlagenspiegel, der Forderungsbericht, der Verbindlichkeitenübersicht, der Übersicht über die Dienstbarkeiten und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen gemäß den Bestimmungen der §§ 112 Abs. 1 Satz 1 und 113 GemO wurde geprüft.

Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss in vollem Umfang den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Ortsgemeinde erteilt wird.

Bei der Prüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben.

Dem Gemeinderat wird daher empfohlen, den Jahresabschluss 2021 anzunehmen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie den sonstigen Anordnungsberechtigten der Verbandsgemeinde Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023

a) Sachverhalt:

Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches jedoch noch nicht vom Landtag verabschiedet ist, werden sehr wahrscheinlich höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.

Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:

- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.

- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.

Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.

Beispiel:

Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.

300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €

Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.

Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.

Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.

Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben. Da diese jedoch noch nicht feststehen, empfehlen wir folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes festgelegten Nivellierungssätze anzuheben.

Sollten sich die Nivellierungssätze in der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Vergleich zu den derzeitig geltenden Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nicht ändern, gelten weiterhin die bisher in der Ortsgemeinde festgesetzten Steuerhebesätze.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat berät ausführlich zu diesem Tagesordnungspunkt und ist sich einig, den neuen Steuerhebesätzen nur zuzustimmen, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten. Außerdem unterschreiben die Ratsmitglieder eine Protestnote.

3. Beratung und Beschlussfassung zur Anhebung einzelner Friedhofsgebühren ab 01.01.2023

a) Sachverhalt:

Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kurtscheid soll bei einzelnen Gebühren geändert werden.

Die Änderungssatzung soll am 01.01.2023 in Kraft treten. An folgenden Stellen soll die Satzung geändert werden:

IV. Sonstige Gebühren

4. Herstellung einer Grabumrandung (neuer Friedhof)

a) bei Erdbestattung je Grabstelle

180,00 €

195,00 €

b) bei Urnenbestattung je Grabstelle

140,00 €

150,00 €

5. Für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen

a) Reihen- und Urnengrabstätten, Einzelwahlgräber

140,00 €

260,00 €

b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen

280,00 €

480,00 €

Fragen seitens des Rates werden beantwortet.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Änderungen zuzustimmen und die Gebühren

anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Mitteilungen / Verschiedenes

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Am 30.11.2022 fand ein Treffen zwischen dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, Herrn Peter Hack und dem Geschäftsführer der Chrisma GmbH, Herrn Christian Maresch, bezüglich der Eröffnung des sogenannten „Tante-M-Shops“, statt. Bei diesem Gespräch wurden einige Fakten besprochen. Es wird nun doch ein Franchise-Partner für die Filiale in Kurtscheid gesucht, dies bedeutet die geplante Eröffnung verschiebt sich nun weiter. Herr Maresch gab aber die Zusicherung, dass die Filiale auf jeden Fall eröffnet werden soll. Angestrebt wird eine Eröffnung im ersten Quartal 2023.

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Die Kommunalaufsicht des Landkreises Neuwied hat 19 Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde geprüft. Wesentliche Ergebnisse wurden vom Leiter des Rechnungsprüfungsamtes in der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung dargelegt. In den einzelnen Ortsgemeinden sollen die Ergebnisse noch den jeweiligen Räten bekannt gemacht werden und entsprechende Korrekturen veranlasst bzw. auf den Weg gebracht werden.

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Beleuchtung von Kurtscheid zum Gut Birkenhof soll laut Süwag noch vor Weihnachten in Betrieb genommen werden.

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Auch für Kurtscheid wurden neue Verträge für Strom und Gas für die nächsten drei Jahre abgeschlossen. Stromlieferant wird die Süwag sein und Gaslieferant wird die Bad Honnef AG sein.

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Der bisherige Revierleiter Hans-Werner Neitzert scheidet nach 40 Jahren Revierleitung des Forstreviers Waldbreitbach mit dem 31.12.2022 aus. Herr Gregor Nassen wird das Revier ab dem 01.01.2023 übernehmen.

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Der Vorsitzende erläutert den Zwischenstand beim Thema „Tempo 30-L257“. Bürgermeister Breithausen hat diesbezüglich mit dem Leiter des LBM ein Gespräch geführt. Ein Ratsmitglied bemängelt, dass den Rat bis zur Sitzung keine Ergebnisse erreicht haben sowie die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung.

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Es ist geplant die Sitzung des Haushalts-und Finanzausschusses zur Haushaltsplanung 2023 am 27.02.2023 um 18.00 Uhr durchzuführen.

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Die nächste Ratssitzung, mit Verabschiedung des Haushaltes 2023 wird voraussichtlich am 01.03.2023 sein.

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Ratsmitglied Norbert Becker hat sich ausgiebig mit Herrn Paul Hack über die mögliche Installation einer Webcam auf der Aussichtsplattform ausgetauscht. Der Vorsitzende erklärt, dass man sich einig sei und Qualität, Technik, Datenschutz, Montage, Internet, Stromzufuhr sowie spätere Wartungsmöglichkeiten müssen im Einklang stehen und erfordern einen bestimmten Aufwand, den man investieren müsse. Wittlich weist auch auf die Ausführung von Herrn Peter Schäfer hin. Angesichts der derzeitigen Allgemeinsituation wird es finanziell nur mit einem gewissen Aufwand möglich sein. Hier wäre eventuell über einen LEADER-Antrag eine Unterstützung möglich.

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Zum Thema Neubaugebiet merkt ein Ratsmitglied an, dass noch nicht über die Quote beraten bzw. abgestimmte wurde, ab welcher die Umsetzung des Baugebietes durchgeführt wird oder nicht. Hier solle sich der Rat Gedanken machen und in der nächsten Sitzung ausführlich diskutieren sowie abstimmen. Des Weiteren wird Einsicht für alle Gemeinderatsmitglieder in die Unterlagen über die Eigentümer der betreffenden Grundstücke im neu geplanten Baugebiet (mit Informationen wer verkaufen würde und wer nicht) beantragt.

5. Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.