5. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
• Bei einem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
• Bei einem Grundstücksverkauf wurde vom gemeindlichen Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht.
6. Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Einwohner haben keine Fragen.
7. Bekanntgabe der im Umlaufverfahren gefassten Beschluss
Bei der Ausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes für die Gaslieferung ab 01.01.2023 konnte die Ortsgemeinde Anhausen, neben weiteren Ortsgemeinden, kein Angebot eines Energielieferanten erzielen.
Aus diesem Grunde erfolgte seitens der Verwaltung, für die entsprechenden Ortsgemeinden, eine neue Ausschreibung.
Im Rahmen eines Umlaufverfahrens wurde einstimmig beschlossen, sich an dieser Ausschreibung zur Gasbeschaffung für 2023 zu beteiligen.
8. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Anhausen, Bebauungsplan „Vorne auf den Wölfen"
8.1 Abwägung der eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Anhausen hat in der Sitzung am 24.08.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Vorne auf den Wölfen“ gefasst.
Geplant ist hier die Errichtung eines Verbrauchermarkes an der Neuwieder Straße.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 28.09.2020 bis zum 30.10.2020 beteiligt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.09.2022 am Verfahren beteiligt.
Im Rahmen der Offenlage wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 13.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 am Verfahren beteiligt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.06.2022 am Verfahren beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger aus der Offenlage, wurden in die beigefügte Tabelle eingearbeitet.
Diese sind vom Gemeinderat einzeln zu behandeln und entsprechend zu würdigen.
Beschlüsse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 30.06.2022
Die Anregung zur mittleren Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten ist gemäß den Ausführungen in der abwägenden Stellungnahme in der Bebauungsplanebene hinreichend berücksichtigt.
In den Bebauungsplanunterlagen erfolgt eine redaktionelle Anpassung an die aktualisierte
Fassung des DVGW-Arbeitsblatt W 101.
Die Ausführungen zur Niederschlagswasserbeseitigung werden gemäß den Abstimmungen
des Vorhabenträgers mit den zuständigen Fachbehörden (SGD Nord und Verbandsgemeindewerke)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Schreiben vom 24.06.2022
Die Anregungen zum Immissionsschutz richten sich ausschließlich an die Planvollzugsebene.
Für die Ebene des vorliegenden Bebauungsplans ergibt sich kein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Kreisverwaltung Neuwied, Schreiben vom 08.07.2022
Die Anregungen zur Radverkehrsförderung werden zur Kenntnis genommen.
Die Anregungen der Unteren Landesplanungsbehörde werden zur Kenntnis genommen.
Die Anregungen zum Brand- und Katastrophenschutz werden unter Berücksichtigung der Ausführungen in der abwägenden Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Die Anregung des Gesundheitsamtes zur Berücksichtigung der Rechtsverordnung zur Trinkwasserschutzzone III (Quelle Meinborn) ist im vorliegenden Bebauungsplan in Form einer
nachrichtlichen Übernahme gemäß § 9 (6) BauGB bereits berücksichtigt.
Die in der Stellungnahme angeführten Korrekturen werden gemäß den Anregungen der Kreisverwaltung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 07.07.2022
Die Belange der Landwirtschaft werden im vorliegenden Planungsfall berücksichtigt, da mit
der festgelegten Maßnahme auch künftig eine landwirtschaftliche Nutzung der im Gemeindeeigentum stehenden Fläche möglich sein wird.
Weitergehende Einzelheiten wie etwa die Gestaltung der Pachtverträge obliegen nicht im Zuständigkeits-und Aufgabenbereich der Bauleitplanung. Diese sind in der Planvollzugsebene zu klären bzw. zu regeln.
Für den vorliegenden Bebauungsplan besteht kein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Syna GmbH, Schreiben vom 10.06.2022
Eine gesonderte Festsetzung von Flächen für diese untergeordnete Nebenanlage ist im vorliegenden Bebauungsplan nicht notwendig.
Gemäß der sogenannten „Generalklausel“ des § 14 (2) BauNVO und den Regelungen zur
Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen in den Teilgebieten SO1 bis SO 2 ist im vorliegenden Bebauungsplan grundsätzlich die Zulässigkeit von „Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 BauNVO auch ohne konkrete Festsetzung einer Fläche gegeben.
Für den vorliegenden Bebauungsplan besteht kein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.
Die Anregung ist unter Berücksichtigung der Ausführung in der abwägenden Stellungnahme berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 10.06.2022
Die mit Schreiben vom 30.09.2020 seitens der Deutschen Telekom Technik GmbH vorgebrachten Anregungen und Hinweise richten sich grundsätzlich an die Planvollzugsebene und sind hier im Bedarfsfall zu berücksichtigen.
Um für diese Ebene einen frühzeitigen Hinweis auf die Berücksichtigung der Belange geben zu können, wurde die o.a. Stellungnahme der Begründung im Anhang beigefügt.
Durch den Verweis auf das o.a. Schreiben werden in der nunmehr vorliegenden Stellungnahme keine neuen bzw. über das bisher schon bekannte Maß hinausgehenden Anregungen vorgetragen.
Die Anregungen des Versorgungsträgers sind dem Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Bebauungsplans hinreichend berücksichtigt.
Für den vorliegenden Bebauungsplan besteht kein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.
Die Anregungen sind unter Berücksichtigung der Ausführung in der abwägenden Stellungnahme berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Westerwald, Schreiben vom 06.07.2022
Die Anregungen zur Wasserversorgung werden zur Kenntnis genommen und sind dem Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Bebauungsplans bereits berücksichtigt.
Die Anregungen zur Schmutzwasserbeseitigung werden zur Kenntnis genommen und sind dem Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Bebauungsplans bereits berücksichtigt. Die Ausführungen zur Niederschlagswasserbeseitigung werden gemäß den Abstimmungen des Vorhabenträgers mit den zuständigen Fachbehörden (SGD Nord und Verbandsgemeindewerke) zur Kenntnis genommen (siehe Ziffer 3.1.1 dieser Vorlage).
Seitens der Verwaltung hat eine frühzeitige Information an den Träger der Maßnahme zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit zu erfolgen bzw. alternativ kann dies Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung sein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, Schreiben vom 30.06.2022
Die Anregung zur Darstellung der Ausbaudetails der Linksabbiegespur in der Ebene des Bebauungsplans wird nicht berücksichtigt.
Die „sonstigen“ Anregungen wie die Darstellung von Sichtdreiecken, Sondernutzung i.S. der §§ 41 und 43 LStrG sowie Baudurchführungsvereinbarung werden zur Kenntnis genommen und sind in der Planvollzugsebene zu berücksichtigen.
Hierüber ist der Vorhabenträger frühzeitig zu informieren
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB
Die Ausführungen der Verbandsgemeinde Puderbach werden zur Kenntnis genommen.
Für den vorliegenden Bebauungsplan besteht kein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8.2 Satzungsbeschluss
a) Sachverhalt:
Das Verfahren zum Bebauungsplan Sondergebiet „Vorn auf den Wölfen“ wird mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage des Satzungsbeschlusses findet sich in § 10 Abs. 1 BauGB.
Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt:
Satzung
Bebauungsplan Sondergebiet „Vorn auf den Wölfen
Ortsgemeinde Anhausen
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der heute geltenden Fassung (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Anhausen den Bebauungsplan Sondergebiet „Vorn auf den Wölfen am 08.12.2022 als Satzung beschlossen.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst den in der Planurkunde mit einer schwarzen gestrichelten Linie dargestellten Bereich.
§ 2 Bestandteil der Satzung
Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen mit Begründung, sowie dem Umweltbericht. Anlagen der Satzung sind der Fachbeitrag Naturschutz, ein Schallgutachten, die Zielabweichung, das Einzelhandelskonzept sowie die Auswirkungsanalyse.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Satzungsbeschluss
b) Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschießt den Bebauungsplan Sondergebiet „Vorn auf den Wölfen als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
9. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Anhausen
a) Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05.05.2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages zum 01.01.2024 beschlossen. Alle Gemeinden und Städte die derzeit noch einmalige Ausbaubeiträge erheben, bei denen nur die Anlieger an der ausgebauten Straße zahlen müssen, werden nun umzustellen haben.
Die neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Anhausen (wkB-Satzung) entspricht im Wesentlichen der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Der ganz überwiegende Teil aller wkB-Satzungen in Rheinland-Pfalz basieren auf dieser Mustersatzung, die auch schon gerichtlichen Klagen beim VG oder OVG standgehalten hat.
Die wichtigsten Änderungen von der Abrechnung mit wiederkehrendem Beitrag zu der Einmalabrechnung sind
• die Bildung von Abrechnungseinheiten,
• die Festlegung des jeweiligen Gemeindeanteiles und
• die Verschonungsregelungen bereits veranlagter Grundstücke.
In § 3 der wkB-Satzung wird festgelegt, dass das Gemeindegebiet in 2 Abrechnungseinheiten eingeteilt wird:
| • Abrechnungsgebiet I | Ortsgemeinde Anhausen |
| • Abrechnungsgebiet II | Gewerbegebiet „Petershof“, Anhausen |
Eine Darstellung der Abgrenzungen der Abrechnungsgebiete sowie die Begründung für die Aufteilung des Gemeindegebietes in zwei Abrechnungsgebiete finden sich in der Anlage I bis II der Satzung.
Bei der Festlegung des Gemeindeanteiles ist der Anteil von Anlieger- und Durchgangsverkehr im Abrechnungsgebiet ausschlaggebend:
- Durchgangsverkehr: sämtlicher durch das Abrechnungsgebiet verlaufender Verkehr (wobei klassifizierte Straßen außer Acht bleiben).
- Anliegerverkehr: alle, die in das Abrechnungsbiet einfahren und dort ein Ziel haben oder aus der Einheit vom Grundstück herausfahren.
Gemeindeanteil aus Rechtsprechung entwickelt:
25 % bei geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr
30-40 % bei erhöhtem Durchgangs- aber noch überwiegendem Anliegerverkehr
Die Rechtsprechung billigt den Ortsgemeinden einen Beurteilungsspielraum von +/- 5 % zu als Ausgleich für etwaige Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Bewertung Anlieger-/ Durchgangsverkehr stehen.
| Gemeindeanteil Abrechnungsgebiet Ortsgemeinde Anhausen | |
| • | Überörtlicher Durchgangsverkehr: Neuwieder Straße (L 258 - keine Baulast, daher keine Berücksichtigung) |
| • | Innerörtlicher Durchgangsverkehr: |
| - Zufahrt Ortsgemeinde Meinborn über Auf dem Löh, Goethestraße, Schillerstraße und Huschweg | |
| - Grillhütte, Zufahrt zu landwirtschaftlichen Flächen, Zufahrt/Parken Premiumwanderwege (Außenbereich) | |
| • | Alles andere gilt als Anliegerverkehr |
| 35 % erhöhter Durchgangs- aber noch überwiegendem Anliegerverkehr | |
| Gemeindeanteil Abrechnungsgebiet Gewerbegebiet „Petershof“ | |
| 25% fast ausschließlich Anliegerverkehr | |
Zudem wird in § 13 eine Verschonungsregelung der Beitragspflicht von 20 Jahren nach der erstmaligen Herstellung (Erschließung) von Verkehrsanlagen gewährt.
Für die in der Vergangenheit bereits durchgeführten Ausbaumaßnahmen sind die Verschonungsfristen bereits verstrichen und bedürfen somit keiner expliziten Satzungsregelung mehr.
Beschluss:
Die Verwaltung empfiehlt, der Satzung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
10. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde AnhausenBebauungsplan "Vorn auf der Zeilheg"
Aufstellungsbeschluss
a) Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Anhausen hat in der Sitzung am 09.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorn auf der Zeilheg“ im Verfahren nach § 13b BauGB gefasst.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 13.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
Zunächst sah das Baugesetzbuch vor, dass Verfahren nach § 13b BauGB bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden sollten.
Durch das Baulandmobilisierungsgesetz 2021 wurde jedoch der Zeitraum für die Durchführung von Verfahren nach §13b BauGB verlängert.
Zwischenzeitlich wurden jedoch durch den Gemeinde- und Städtebund Bedenken gegen die Umsetzung der Bebauungspläne vorgetragen. Hintergrund ist die Neufassung des § 13b BauGB. Entgegen der ursprünglichen Annahme, bei der Änderung des § 13b handelt es sich um eine Verlängerung der Regelung, ist nach Auffassung der Juristen eine Neufassung erfolgt. Dies bedeutet nach der dortigen Rechtsauffassung, dass Verfahren aus 2019 nur bis 2021 abgeschlossen werden können.
Bei Verfahren die in 2022 noch nicht abgeschlossen sind, ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Da die Ortsgemeinde noch am Beginn des Verfahrens ist, sollte die Rechtsproblematik mit einem neuen Aufstellungsbeschluss ausgeräumt werden können.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet „Vorn auf der Zeilheg“ auf der Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetz 2021 in Verbindung mit § 13b BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
11. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung
Die Raiffeisenbank Neustadt eG hat für die Heimat- und Brauchtumspflege 500,00 € gespendet. Die Spende geht hälftig an die Agenda-Frauen Bauernmarkt und die Kirmesgesellschaft Anhausen.
Der Annahme der Spende im Sinne des § 94 GemO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
12. Auftragsvergabe für die Beschaffung und den Einbau der Spielgeräte am Spielplatz "Am Kaisergarten"
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Beschaffung und den Einbau von Spielgeräten für den Spielplatz „Am Kaisergarten“. Laut § 3 VOB/A wurde seitens der Verwaltung beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Insgesamt wurden drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Abgabetermin am 28.10.2022 lagen die Angebote von 3 Firmen fristgerecht vor.
Die Angebote wurden seitens der Verwaltung und durch das Planungsbüro fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Ein Angebot war unvollständig, die übrigen Angebote können gewertet werden.
Die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:
| Nr. | Bieter | geprüfte Angebotssumme (brutto) |
| 1 | Stilum GmbH, Kleinmaischeid | 25.427,80 |
| 2 | 2. Bieter | 31.566,54 |
Durch den Mindestfordernden Bieter wurde zudem, die Optional angefragte Montage der Spielgeräte und der Rasengittersteine zum Preis von brutto 6.717,55 €angeboten.
Nach Prüfung der Angebote empfiehlt die Verwaltung den Auftrag einschließlich der Option an die Mindestfordernde Firma zum Gesamtpreis von 32.145,35 € zu vergeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag mit einer Bruttosumme von 32.145,35 an die Firma Stilum GmbH, Kleinmaischeid zu vergeben
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimme: 1, Enthaltungen: 0
13. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023
a) Sachverhalt:
Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches jedoch noch nicht vom Landtag verabschiedet ist, werden sehr wahrscheinlich höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.
Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:
Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:
- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.
- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.
- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.
Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.
Beispiel:
Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.
300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €
Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.
Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.
Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.
Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben. Da diese jedoch noch nicht feststehen, empfehlen wir folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes festgelegte Nivellierungssätze anzuheben.
Sollten sich die Nivellierungssätze in der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Vergleich zu den derzeitig geltenden Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nicht ändern, gelten weiterhin die bisher in der Ortsgemeinde festgesetzten Steuerhebesätze.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt
Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 14, Enthaltungen: 0
Der Rat ist der Ansicht, dass aus finanzieller Sicht im nächsten Jahr einiges auf die Bürger zukommen wird. Aus diesem Grunde möchte man die Bürger nicht noch weiter finanziell belasten. Zusammen mit weiteren Gemeinden wird die Ortsgemeinde Anhausen eine gemeinsame Erklärung bzgl. der Erhöhung der Nivellierungssätze gegenüber der Kreisverwaltung abgeben.
14. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023
Revierförster Frank Krause erläutert, dass die Haushaltssituation gut aussieht.
Der Forstwirtschaftsplan liegt allen Ratsmitgliedern vor und wird vom Revierförster erläu-tert. Dem Ertrag von 54.803,00 € steht ein Aufwand von 51.955,00 € gegenüber.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2022 in der vorgetragenen Form zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
15. Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2022/2023
Die Brennholzpreise wurden bereits in der 20. Gemeinderatssitzung thematisiert.
| Folgende Preise wurden vorgeschlagen: | ||
| für Kirchspiels-Bürger | für Auswärtige | |
| Laubholz-Schlagabraum (Kronenholz) | 23-25,-€/rm | 35,00 €/rm |
| Nadelholz-Schlagabraum (Kronenholz) | 15-17,-€/rm | 30,-€/rm |
| Laubholz-Industrieholz (am Weg) | 45-50,-€/rm | 60,-€/rm |
| Nadelholz-Industrieholz (am Weg) | 30-34,-€/ rm | 44,-€/rm |
| Laubholz-Scheitholz (am Weg) | 80,-€/rm | 90,-€/rm |
| Nadelholz-Scheitholz (am Weg) | 60,-€/rm | 70,-€/rm |
Einheimische Bürger werden bevorzugt bedient mit haushaltsüblichen Mengen bis 15rm/Haushalt.
Die Weitergabe von Holz an Dritte ist nicht gestattet. Die Gemeinden behalten sich vor, Zuwiderhandelnde von weiteren Brennholz-Zuteilungen auszuschließen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt allen Ratsmitgliedern nochmals eine Vorlage vor.
Den Brennholzpreisen in der vorliegenden Form wird entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
16. Beratung und Beschlussfassung über ein Förderprogramm des Bundes,,Klimaangepasstes Waldmanagement
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt den Ratsmitgliedern ein Informationsschreiben vor.
Der Gemeinderat stimmt der Antragstellung zum Förderprogramm des Bundes,,Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
17. Mitteilungen/Verschiedenes
• Die Niederschrift der 20. Gemeinderatssitzung vom 29.09.2022 ist den Ratsmitgliedern zugegangen.
• Am 08.11.2022 fand die Mitgliederversammlung der Kreisgruppe Neuwied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz statt.
• Es liegt eine Ausschreibung der 5. Förderphase des Projekts KuLaDig-RLP für 2023 vor. Hier geht es um die,,Digitale Erfassung und Präsentation von Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz“.
• Am 28.11.2022 fand die Mitgliederversammlung vom Touristik-Verband Wiedtal e.V. statt.
• Das Leader-Projekt,,Digitales Kirchspiel“ ist offiziell abgeschlossen. Das Projekt wurde am 24.11.2022 in der Bürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt. Am 12.12.2022 wird das Projekt noch in den Gemeinderäten von Thalhausen und Rüscheid vorgestellt. Die Vorstellung in Meinborn erfolgt Anfang 2023. Das Projekt wird jetzt ehrenamtlich weitergeführt. Anfang 2023 folgen weitere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger des Kirchspiels.
• Für die E-Ladesäule Auf dem Löh gab es eine Förderung von 848,38 €.
• Seitens dem Rechnungs- und Prüfungsamt der Kreisverwaltung Neuwied liegt der Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Anhausen vor, der in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird.
• Es liegt eine Info-Mail von der VG RW vor. Das Landgericht Mainz hat nunmehr mit Urteil vom 07.10.2022 die Kartellschadensersatzklage, bezüglich der Holzvermarktung gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, von einem Berufungsverfahren des Oberlandesgerichts ist auszugehen.
• Die Niederschrift der Beiratssitzung der kommunalen Holz WRT mbH ist den Ratsmitgliedern zugegangen.
• Schreiner Holger Scheidt wird die Dämmung der Holzfüllungen im Gemeindebüro (energetische Sanierung) vornehmen.
• Es liegt eine E-Mail vom Planungsbüro Dittrich vor. Hier geht es um das Ende der Gewährleistung: Endausbau Neubaugebiet,,Am Wirtsgarten“, Instandsetzungsarbeiten in der Straße,,Am Wirtsgarten“, Instandsetzungsarbeiten in der Brunnenstraße und Instandsetzungsarbeiten in der Straße,,Auf dem Löh“.
• Wiederbelebung der Nordic Walking Strecken: Hier wird nachgefragt, ob die Ortsgemeinde die Beschilderungskosten übernimmt. Für Anhausen würden Kosten in Höhe von 514,00 € anfallen.
• Es liegt eine Info E-Mail von den Verbandsgemeindewerken bzgl. der Kalkulation der laufenden und einmaligen Beiträge der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, sowie des Investitionskostenanteils und des laufenden Kostenanteils an der Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen ab dem Wirtschaftsjahr 2023, vor. Mit der vorgesehenen bilanziellen Zusammenführung der Wasserwerke und Abwasserwerke der VG Rengsdorf-Waldbreitbach ab dem Wirtschaftsjahr 2023 wurde eine Neukalkulation der o.g. Entgelte durchgeführt. Diese wurde in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 24.11.2022 erläutert.
• Am 07.11.2022 fand in Ingelheim die Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz statt.
• Es liegt eine E-Mail zur Vorstellung Konzept PV-Anlagen Industriegebiet Anhausen vor. Das Konzept soll Anfang 2023 dem Gemeinderat vorgestellt werden.
• Von der Firma Funk wurde ein Apfelbaum Hochstamm und Esskastanie Hochstamm im November gepflanzt.
• Am 12.11.2022 fand eine öffentliche Pflanzaktion durch den Naturpark Rhein-Westerwald statt. Gepflanzt wurde im Puderbacher Wald.
• Am 19.11.2022 wurden 400 Roteichen im Kirchspielwald (Nähe Bendorferweg) durch die Energiegenossenschaft Kirchspiel Anhausen gepflanzt. Anwesend waren 15 freiwillige Helfer.
• Der Touristikverband Wiedtal informiert über die Auflage vom Urlaubsmagazin 2023. Geplant ist eine Auflage von 7.500 Stück.
• Für den Winter 2022/2023 musste kein Streusalz bestellt werden, die Streusalzvorräte sind noch ausreichend. Der Winterdienst wird in Eigenregie durchgeführt.
• Im DGH wird eine Umstellung auf LED Lampen und eine Heizungserneuerung erfolgen. Hierzu werden noch entsprechende Angebote eingeholt.
• Am 02.11.2022 fand die Mitgliederversammlung der Energiegenossenschaft Kirchspiel Anhausen e.G. statt. Der Geschäftsbericht kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
• Die Ortsgemeinde Anhausen bedankt sich bei der Mennonitischen Gemeinde für eine Wellnessbank. Diese wurde in den Sommerferien durch Jugendliche der Gemeinde angefertigt. Die Bank wurde am Ende der Buchenstraße im Gewerbegebiet Petershof aufgestellt.
• Am 26.11.2022 wurden die Sinkkästen in den Kanaleinläufen gesäubert.
• Am 16.12.2022 bieten die Ortsgemeinden Anhausen und Meinborn eine Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Ahrweiler an.
• Das Schloss am Mulchplatz wurde mutwillig aufgebrochen und der Mulchplatz stark zerfahren. Der Vorfall wurde im RW Direkt veröffentlicht.
• Die Firma Rabenhorst konnte in diesem Jahr rund 300 Tonnen Äpfel annehmen.
• Der Umbau des ehemaligen Jugend- und Kulturzentrums zu zwei Wohnungen ist abgeschlossen. Die Planungskosten von 300.000,00 € wurden um ca. 13.500,00 € unterschritten.
• Der Ortsgemeinde liegt eine Broschüre vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge vor, in dieser wird die Arbeitsbilanz 2021 vorgestellt.
• Am 01.12.2022 wurde der Ehrenamtspreis der Verbandsgemeinde Rengsdorf/Waldbreitbach im DGH Oberraden verliehen. Für die Ortsgemeinde Anhausen wurde Herr Simon-Gerhard Zantop ausgezeichnet. Dies hatte der Gemeinderat am 29.09.2022 einstimmig beschlossen.
• Es liegt eine E-Mail der Kreisverwaltung Neuwied vor. Es ist die zweite Ausgabe des Ehrenamts-Newsletters. In diesem wird über die ehrenamtlichen Preisträger sowie ehrenamtlicher Projekte des Landkreises Neuwied informiert.
• Die Jugendpflege möchte im Februar/März 2023 wieder ein rollendes Kino im Dorfgemeinschaftshaus in Anhausen anbieten. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
• Die Bushaltestelle in der Neuwieder Straße wurde wieder mit Graffiti beschmiert (Fahrtrichtung Neuwied). Für sachdienliche Hinweise die zum Täter führen wird eine Belohnung i. H. v. 300,00 € ausgelobt.
• Termine:
• 16.12.2022 Fahrt zum Weihnachtsmarkt in Ahrweiler
• 23.01.2023 Gemeinderatssitzung