1. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
a) Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage:
Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden. Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.
In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen.
Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.
Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.
Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.
Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Ehlscheid beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung
Für die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung sind zu Gunsten der Ortsgemeinde Ehlscheid drei Spenden in Höhe von insgesamt 1.500,00 Euro von der DLRG Ortsverein Ehlscheid, Oliver Müller (Vorsitzender), eingezahlt worden. Diese wurden zweckgebunden zu je 500,00 Euro für folgende Projekte eingesetzt:
| a) | Grillhütte, hier müssen nach Verlegung vom Stromanschluss, Lampen angeschafft werden. |
| b) | Spielplatz, die Rutsche auf dem Spielplatz „Am Sportplatz“ muss erneuert werden. |
| c) | Walderlebnispfad, hier für ergänzendes Zubehör, dies wird nach Bestellung der Geräte noch geklärt. |
Außerdem wurde auch für die Baumpflanzaktion im Bürgerwald Ehlscheid zu Gunsten der Ortsgemeinde Ehlscheid eine Spende in Höhe von 650,00 Euro von der Raiffeisenbank Neustadt eG eingezahlt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Spenden an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Mitteilungen/Verschiedenes
Am 6.12.2023 fand die jährliche Sitzung des Friedhofausschusses in Rengsdorf statt. An dieser Sitzung haben Elke Lück und Ingelore Runkel teilgenommen. Der vorgelegte Haushalt 2024 wurde genehmigt. Der vertragliche Anteil der 4 beteiligten Ortsgemeinden wurde nicht überschritten. In den nächsten Jahren müssen größere Investitionen an der Friedhofshalle durchgeführt werden. Für den 26.06.2024 wurde ein Ortstermin vereinbart, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Am 28.11.2023 wurde der vorgelegte Entwurf des Haushaltsplanes 2024 der VG Rengsdorf-Waldbreitbach beschlossen. Die Umlagesätze sind erheblich gestiegen. Der Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Ehlscheid wird in der Januarsitzung beschlossen.
Am 1. Adventswochenende fand die Weihnachtsverschenkaktion der Ortsgemeinde statt. Bei dieser Aktion wurden Spenden gesammelt für den Wünschewagen - ein Ehrenamtsprojekt des Arbeiter-Samariter-Bundes Rheinland-Pfalz e.V. Der Sitz ist in Worms. Es ist ein Betrag in Höhe von 400 Euro zusammengekommen. Das Geld wurde schon überwiesen. Die offizielle, persönliche Übergabe findet am 12.01.2024 statt. Da der Wünschewagen dieses Wochenende in unserer Gegend im Einsatz ist, kann die Uhrzeit flexibel abgestimmt werden. Die Parksituation in der Parkstraße wurde bei einem Ortstermin vom Ordnungsamt geprüft. An diesem Termin parkte nur 1 PKW an der Straße und es war wenig Verkehr. Es wurde vereinbart, dass eine weitere Prüfung kurzfristig erfolgt, wenn die Straße zugeparkt ist.
Das Kreiswasserwerk wird im Hollenbuschweg diverse Hausanschlüsse im 1. Quartal 2024 erneuern. In diesem Zusammenhang soll bei einem Ortstermin geprüft werden, ob die Ortsgemeinde die Asphaltoberfläche dieses Straßenabschnittes erneuert. Dann werden entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt. Bei einer Oberflächenerneuerung soll vorher mit der Deutschen Glasfaser gesprochen werden.
Für 2024 erhält jedes Gemeinderatsmitglied die Sitzungstermine ausgehändigt. Die nächsten aktuellen Termine sind:
04.01.2024 - 19:00 Uhr Jugend- und Kulturausschuss
10.01.2024 - 18:00 Uhr Beigeordnetenbesprechung
13.01.2024 - 10:00 Uhr Weihnachtsbaumsammelaktion
17.01.2024 - 19:00 Uhr Gemeinderatsitzung
4. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Anfragen an den Gemeinderat gestellt.
8. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden keine Beschlüsse gefasst.