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RW-Direkt
Ausgabe 1/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Beantragung Briefwahl

Die Verbandsgemeinde bittet darum, die Briefwahl erst mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und von einem formlosen Antrag abzusehen.

Des Weiteren weisen wir auf die Beantragung der Briefwahl über den QR-Code (Abdruck Wahlbenachrichtigung) bzw. die Beantragung über das Online Wahlschein System auf unserer Homepage hin.