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RW-Direkt
Ausgabe 1/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Niederbreitbach am 12.12.2024

1.

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2025

Zu diesem TOP begrüßt der Ortsbürgermeister Herrn Gregor Nassen vom Forstamt Dierdorf.

Zunächst erläutert Herr Nassen die Situation des Waldes und die Arbeitsschwerpunkte im laufenden Jahr (Windwurf, Widerbewaldung etc.).

Anschließend stellt er den vorliegenden Fortwirtschaftsplan für das Jahr 2025 vor. Dieser schließt im Ergebnishaushalt im Ertrag mit 29.171,00 € und im Aufwand mit 36.580,00 € ab, so dass ein Zuschussbedarf in Höhe von 7.409.00 € prognostiziert wird.

Nach Beantwortung der Fragen der Ratsmitglieder wird der Forstwirtschaftsplan 2025 in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

2.

Satzung der Ortsgemeinde Niederbreitbach über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt, ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus - erstmals seit dem 01.01.1964 - nicht gegeben ist.

Auf der Grundlage des § 36 Grundsteuergesetz (GrStG) findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.

Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird/werden kann, wird seitens des GStB-RP empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen. Die der Beschlussvorlage beiliegenden Satzung entspricht dem Satzungsmuster des GStB-RP.

Die Grundsteuerreform soll nach einem Appell des Bundes aufkommensneutral umgesetzt werden. Demnach soll eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 nach dem alten Recht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Grundsteuermessbeträge gegenüber dem alten Recht und der von den Kommunen festgelegten Hebesätze ändern. Dies ist die Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Werten.

Auch wenn von verschiedenen Seiten immer wieder auf die Aufkommensneutralität hingewiesen wird, gibt es keine Pflicht zur aufkommensneutralen Festsetzung der Hebesätze, sondern es besteht vielmehr die Pflicht zum Haushaltsausgleich nach der Gemeindeordnung.

Nach den vorliegenden Messbescheiden (siehe Berechnung Anlage) müssten zum Zweck der Wahrung der Aufkommensneutralität folgende Hebesätze festgelegt werden:

Hebesatz Haushaltsjahr 2024

aufkommensneutraler Hebesatz 2025

Grundsteuer A

365 %

365 %

Grundsteuer B

540 %

690 %

Das Grundsteueraufkommen auf Grundlage der neuen Hebesätze und der neuen Messbeträge des Jahres 2025 fließen erstmals in die Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) für das Jahr 2026 und somit gleichzeitig erstmals in die Berechnung der Kreis-, Verbandsgemeinde- und sonstigen Umlagen 2026 ein.

In diese Berechnung für 2026 fließen das Steueraufkommen des 4. Quartals 2024 sowie der 1.-3. Quartale 2025 ein. Die Berechnung basiert aktuell noch auf den derzeitigen Nivellierungssätzen in Höhe von 345 % für die Grundsteuer A und 465 % für die Grundsteuer B. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Land Angleichungen vornimmt und die Nivellierungssätze Ende des Jahres 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht.

Einnahmen die über dem Nivellierungssatz liegen verbleiben in voller Höhe bei der Gemeinde. Hebesätze, die unterhalb des Nivellierungssatzes liegen, führen dazu, dass den zu zahlenden Umlagen keine Einnahmen entgegenstehen. Die Gemeinde muss diese Umlagezahlungen dann durch andere Haushaltsmittel finanzieren.

Die Verwaltung geht derzeit von einer Erhöhung der Nivellierungssätze zum 01.01.2025 aus.

Vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsausgleich immer schwieriger zu erreichen ist, empfiehlt die Verwaltung, die Hebesätze auf die ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze, mind. jedoch auf Höhe der aktuell geltenden Nivellierungssätze, anzupassen.

Unabhängig von dieser Beschlussfassung ist eine Änderung der Steuerhebesätze im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens für den Haushalt 2025 noch möglich.

Dies hätte jedoch zur Folge, dass im Jahr 2025 mehrfach Steuerbescheide versendet werden müssten (einmal zur Wahrung der Fälligkeit 15.02. und ein weiteres Mal zur erneuten Festsetzung der Steuern mit den ggf. geänderten Hebesätzen).

Beschlussfassungen:

Nach ausführlicher Beratung stimmt der Ortsgemeinderat zunächst über die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 690 von Hundert ab.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0

Danach beschließt der Ortsgemeinderat die vorliegende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung).

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0

3.

Feststellung des Jahresabschluss 2023 und Entlastungserteilung durch den Gemeinderat

Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten sowie RM Susanne Hardt als ehemalige Ortsbürgermeisterin nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Das älteste Ratsmitglied, Herr Axel Kuhn, übernimmt den Vorsitz im Gemeinderat.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 03.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf den Jahresabschluss 2023 geprüft. Die Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des § 112, Abs. 1 GemO stichprobenweise. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Jahresrechnung 2023 der Ortsgemeinde Niederbreitbach mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung und der Anlagenspiegel, die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht und der Übersicht über die Dienstbarkeiten werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

Beschluss:

In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat diesem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den sonstigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt werden.

Beschluss:

In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat diesem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

RM Sebastian Jacke hat an beiden Abstimmungen nicht teilgenommen.

RM Rene Touby verlässt nach diesem TOP die Sitzung.

4.

Information Flächennutzungsplan

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand des Flächennutzungsplans. Alle Beschlüsse der Ortsgemeinde wurden hierbei umgesetzt.

5.

Strom- und Gaslieferverträge 2025

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde haben 2022 die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und der GT-Service GmbH die Ausschreibungen für die Lieferung von Strom und Gas für die Jahre 2023 bis 2025 durchzuführen.

Da es bei dieser Ausschreibung nur für einen Teil der Gemeinden Angebote gab (für Ökostrom und Normalgas) wurde für die übrigen Ortsgemeinden Angebote der örtlichen Versorger eingeholt und die Süwag AG erhielt als wirtschaftlichster Bieter den Auftrag zur Lieferung von Strom und Gas.

Dieser Vertrag beinhaltet eine Verlängerungsoption, die die Lieferung zu neuen Konditionen für das Jahr 2025 ermöglicht. Bedingt durch die derzeit besondere Situation (Extrem schwankende Rohstoffpreise) kann hier weiterhin die Versorgungssicherheit besonders berücksichtigt werden. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass Kommunen besondere Lieferstellen besitzen (beispielsweise Straßenbeleuchtung, Schwimmbäder usw.) die ggf. anders abgerechnet werden.

Die Verwaltung empfiehlt, den Vertrag nicht zu kündigen und die Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr zu marktüblichen Konditionen in Anspruch zu nehmen.

Diesbezüglich hat die Verwaltung nunmehr Kontakt zur Süwag aufgenommen und anschließend ein entsprechendes aktuelles Angebot erhalten:

Strom: neu 11,50 ct/kwh statt bisher 16,00 ct/kwh (RLM)

Gas: neu 4,50 ct/kwh statt bisher 6,50 ct/kwh

Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils festgelegte Umsatzsteuer sowie Leitungsentgelte usw. erhöht.

Anschließend soll wieder an der Sammelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes für die Jahre 2026-2028 teilgenommen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Strom- und Gaslieferverträge um ein Jahr zu verlängern.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

6.

Auftragsvergabe Reinigungsleistung KiTa "Regenbogenland" zum 01.01.2025

Die Reinigung der Kindertagesstätte Regenbogenland Niederbreitbach wurde zum 01.01.2025 für die Dauer von einem Jahr mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr neu ausgeschrieben.

Die Submission fand am 06.12.2024 statt. Es wurden fünf Firmen angefragt, und zwei Angebote abgegeben. Alle Angebote waren fristgerecht und konnten gewertet werden.

Nach Prüfung der Vollständigkeit der Angebote wurde eine endgültige Bewertung der Angebote entsprechend der Wertungskriterien durchgeführt. Diese Wertung führte zu folgenden Ergebnissen:

1.

Winkels Servicegesellschaft mbH, Korschenbroich 86,12 Punkte (27.264,79 €)

2.

Bieter 60,63 Punkte (48.733,74 €)

In diesem Preis ist die Beschaffung der Reinigungsmittel bereits enthalten.

Nach der derzeitigen Wertung der Angebote ist die Firma Winkels Servicegesellschaft mbH, Korschenbroich wirtschaftlichster Bieter.

Beschluss:

Auf Empfehlung der Verwaltung wird der Auftrag an die Firma Winkels Servicegesellschaft mbH, Korschenbroich vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

7.

1. Nachtrag Straßenbeleuchtung Baugebiet Auf der Helden

Entlang der L 257 wird ein Verbindungsgehweg vom Neubaugebiet „Auf der Helden“ zum Neubaugebiet „Kühpfad“, mit einer Querungshilfe für Fußgänger hergestellt.

Im Zuge dieser Baumaßnahme sollte eine Straßenbeleuchtung installiert werden.

Die Firma Weber-Consulting Beratungs GmbH hat hierzu ein Nachtragsangebot der Firma Pretz vorgelegt.

Das Angebot der Firma Pretz beträgt 5.145,92 € Brutto.

Die Lichtfarbe sollte noch entschieden werden und ergibt sich aus Pos.01.03 oder Pos. 01.04.

Beschluss:

Auf Empfehlung der Bauverwaltung wird der Auftrag für die Straßenbeleuchtung gemäß dem vorliegenden Angebot an die Firma Pretz erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Bei diesem TOP weist Ortsbürgermeister Jacke darauf hin, dass die Arbeiten im Baugebiet „Auf der Helden“ abgeschlossen sind und am 18.12.2024 die Abnahme erfolgt.

8.

Durchführung von Reparaturarbeiten an der Zufahrt Campingplatz Bürder

Die Ortsgemeinde Niederbreitbach möchte Reparaturarbeiten an der Zufahrt Campingplatz durchführen.

Hierzu wurde eine Angebotsanfrage durch den Vorsitzenden durchgeführt.

Insgesamt haben 3 Firmen die Unterlagen für die Abgabe des Angebotes erhalten. Von einer Firma wurden zwei Angebote vorgelegt.

Die Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgte durch die Gemeinde. Alle Angebote können gewertet werden.

Die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:

Nr.

Bieter

geprüfte Angebotssumme (brutto)

1

Willi Sauer GmbH & Co. KG, Koblenz

11.186,00 € (pauschal)

2

2. Angebot

11.646,74 €

Die Kosten der Maßnahme werden erstattet. 25 % erstattet der Campingplatzbetreiber des Campingplatzes Bürder, (Familie Treffers), den restlichen Betrag übernimmt der Campingplatz Neuerburg, (Verkehrsverein Niederbreitbach e.V.), so dass für die Ortsgemeinde keine Kosten entstehen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Reparaturarbeiten mit einer Bruttosumme von 11.186,00 € an die Firma Willi Sauer GmbH & Co. KG, Koblenz zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

14.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde der Verkauf von 3 Baugrundstücken im Baugebiet „Auf der Helden“ beschlossen.