Bebauungsplan 4. Änderung „In der Au - Im Kirchmorgen“
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Absatz 2 BauGB; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach hat am 07.02.2023 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „In der Au - Im Kirchmorgen“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB und § 13 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird.
Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß §13a in Verbindung mit Absatz 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planzeichnung sowie den Hinweisen und der Begründung, in der Zeit vom 20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/vg_rw/Aktuelles/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Waldbreitbach zur Einsicht zur Verfügung.