1. Haushaltsplan inkl. Forstwirtschaftsplan 2023 Beratung und Beschlussfassung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 sind den Ratsmitgliedern zugegangen. Die wesentlichen Positionen werden von Frau Denise Konter vorgetragen und Fragen seitens der Ratsmitglieder beantwortet.
Einige Eckdaten werden vom Vorsitzenden erläutert.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.634.540,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.762.970,00 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | -128.430,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -48.080,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.750,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 104.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -96.250,00 Euro |
| Finanzmittelfehlbetrag | -144.330,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beträgt für
| zinslose Kredite | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite | 0,00 Euro |
| Gesamt | 0,00 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | auf | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | auf | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | auf | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
| für den ersten Hund | 42,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 78,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 114,00 Euro |
für gefährliche Hunde gemäß § 5 Hundesteuersatzung werden erhoben,
| für den ersten Hund | 600,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 720,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 840,00 Euro |
§ 5 Friedhofsgebühren
I. Verleihung des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene
| a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 150,00 Euro |
| b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 600,00 Euro |
| 2. Überlassung und Pflege einer Erdrasengrabstätte | |
| einschl. Grabplatte | 2.700,00 Euro |
3. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2
der Friedhofssatzung für Verstorbene
| a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 150,00 Euro |
| b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 500,00 Euro |
| 4. Überlassung einer Urnengrabstätte in einer | |
| gemischten Grabstätte | 320,00 Euro |
| 5. Überlassung und Pflege einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte | 1.200,00 Euro |
II. Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
1. Überlassung einer Wahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
| a) eine Einzelgrabstätte | 950,00 Euro |
| b) eine Doppelgrabstätte | 1.900,00 Euro |
| c) für jede weitere Grabstelle | 950,00 Euro |
2. Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung
| a) eines Doppelurnengrabes | 1.200,00 Euro |
| b) je weitere Urne | 600,00 Euro |
| c) Überlassung je weitere Urne in einer Wahlgrabstätte | 320,00 Euro |
(der evtl. Betrag für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird angerechnet)
3. Verlängerung / Wiederverleihung des Nutzungsrechtes (pro Jahr)
| a) Einzelgrabstelle | 35,00 Euro |
| b) Doppelgrabstelle | 70,00 Euro |
| c) jede weitere Grabstelle | 35,00 Euro |
| d) Urnenwahlgrab | 50,00 Euro |
III. Bestattungsgebühren
1. Reihengräber
| a) Einzelgrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 220,00 Euro |
| b) Einzelgrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 600,00 Euro |
| c) Urnengrab | 260,00 Euro |
| 2. Wahlgrab | |
| a) Einzelgrabstelle | 620,00 Euro |
| b) Doppelgrab je Bestattung | 620,00 Euro |
| c) jede weitere Grabstelle | 620,00 Euro |
| d) Urnengrab je Bestattung | 270,00 Euro |
IV. Sonstige Gebühren
1. Für Bestattungen an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % der Bestattungsgebühren berechnet.
| 2. Benutzung der Trauerhalle je Tag | 110,00 Euro |
| 3. Benutzung der Leichenkammer bis 4 Tage | 90,00 Euro |
| Jeder weitere Tag | 20,00 Euro |
4. Herstellung einer Grabumrandung (neuer Friedhof)
| a) bei Erdbestattung je Grabstelle | 195,00 Euro |
| b) bei Urnenbestattung je Grabstelle | 150,00 Euro |
5. Für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen
| a) Reihen- und Urnengrabstätten | 260,00 Euro |
| b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen | 480,00 Euro |
6. Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfasst sind,werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet (z.B. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen).
6. Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfasst sind,werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet (z.B. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen).
| 7. VW-Gebühren je Erstellung d. Genehmigung z. Errichtung eines Grabmales | 17,00 Euro |
§ 6 Eigenkapital
6. Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfasst sind,werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet (z.B. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen).
| Der Stand des Eigenkapital zum 31.21.2021 betrug | 6.313.693,25 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt | 6.317.923,25 Euro |
| und zum 31.12.2023 | 6.189.493,25 Euro |
§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Nach ausgiebiger Beratung und Beantwortung von Fragen stimmt der Gemeinderat dem Haushalt 2023 in vorgelegter Form einstimmig zu.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Konter für die Ausführung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Beratung und Beschlussfassung über die vorzeitige Neuaufstellung der Betriebsplanung für den Gemeindewald Kurtscheid
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dietz, Referent für Forsteinrichtung, Innendienst, Inventuren, Strategische Planung und Serviceleistungen der Zentralstelle der Forstverwaltung in Emmelshausen.
Herr Dietz hält eine ausführliche Präsentation über die Betriebsplanung für den Gemeindewald Kurtscheid. In der Präsentation stellt er unter anderem die Bewirtschaftungsziele, eine Timeline, die Umweltvorsorgeplanung, eine Flächenübersicht und Inventurergebnisse vor.
Außerdem erläutert er die Planung in Hinsicht auf die Klimaänderungen, informiert über Chancen und Risiken und über die Arbeitsschwerpunkte, auf die sich in den nächsten Jahren konzentriert werden sollten.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dietz.
Fragen seitens des Rates werden ausgiebig beantwortet.
Der Rat beschließt, der Neuaufstellung der Betriebsplanung für den Gemeindewald der Ortsgemeinde Kurtscheid, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Information zur KiTa Kündigung der Zuschüsse ab dem 01.01.24
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt dem Rat eine Kopie des Schreibens der Kita gGmbH vor.
Der Ortsbürgermeister informiert den Rat darüber, dass die Kita gGmbH die Zuschüsse zum 01.01.2024 gekündigt hat.
Im Verlauf des Jahres 2023 soll die Ortsgemeinde genaue Kenntnis erhalten, wie und ob es mit der KiTa gGmbH Koblenz-Mayen bei der mit Ehlscheid gemeinsamen KiTa Kunterbunt, ab 2024 weitergehen wird.
4. Unterrichtung des Gemeinderates über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
Sachverhalt:
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat in der Zeit vom 28.03.2022 - 19.05.22 örtliche Erhebungen für eine überörtliche Prüfung der Gemeinden und Verbände in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Jahre 2017 bis 2021.
Das Ergebnis der Prüfung wurde der Verwaltung am 10.11.2022 mitgeteilt und ist als Anlage dieser Informationsvorlage beigefügt.
Der Gemeinderat wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 S. 1 2.HS GemO über das Prüfergebnis unterrichtet und nimmt den Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes Neuwied zur Kenntnis.
Als weitere Anlage 2 beigefügt ist die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Falls zu einzelnen Prüfungsfeststellungen Anregungen des Gemeinderates mit in die abschließende Stellungnahme aufgenommen werden sollen, bittet die Verwaltung um entsprechende Mitteilung.
Dem Rat liegt zu diesem Tagesordnungspunkt der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vor. Der Bericht wird vom Ortsbürgermeister und von Frau Konter vorgetragen und erläutert.
Der Rat diskutiert ausführlich. Die besprochenen Ergänzungen werden der Verwaltung mitgeteilt.
5. Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern des Landgerichtes für die Wahlperiode 2024 - 2028; Information
Die Ortsgemeinde muss Vorschläge zur Wahl von Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern des Landgerichtes für die Wahlperiode 2024-2028 einreichen.
Ratsmitglied Melanie Anhäuser stellt sich zur Wahl.
Der Rat stimmt einstimmig dafür (unter Enthaltung der Betroffenen), Melanie Anhäuser bei der Verwaltung als Kandidatin zu melden.
6. Mitteilungen / Verschiedenes
| - | Die Beleuchtung zum Birkenhof ist seit Weihnachten in Betrieb. |
| - | Der Tante-M-Shop soll am Freitag, den 17.03.2023 um 16.00 Uhr eröffnet werden. |
| - | Die Sparkasse hat für Seniorenveranstaltungen 2023 bereits eine Unterstützung zugesagt. |
| - | Die Büroräume des ehemaligen Sparkassengebäudes haben einen neuen Mieter. |
| - | Am Samstag, den 18.03.2023 findet nach zwei Jahren Pausen, wieder das sogenannte Bürgermeisterfrühstück im 1.000-Lichterraum in der Wiedhöhenhalle statt. |
| - | Am Samstag, den 01.04.2023 findet die Aktion „Sauberes Dorf“ statt. Mit anschließendem Umtrunk und Imbiss. |
| - | Am Donnerstag, den 20.04.2023 um 18.00 Uhr findet das diesjährige Unternehmertreffen in der Wiedhöhenhalle statt. |
7. Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
8. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Es wurde über diverse Grundstücksangelegenheiten abgestimmt und über Verschiedene Angelegenheiten informiert.