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RW-Direkt
Ausgabe 10/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bonefeld für das Jahr 2026 vom 06. März 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28. Januar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.462.722,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.729.063,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-266.341,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-173.835,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

320.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

597.800,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-277.800,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-451.635,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

350 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

- für den ersten Hund

30,00 €

- für den zweiten Hund

60,00 €

- für jeden weiteren Hund

90,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 6.385.426,17 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 6.237.582,17 € und zum 31.12.2026 5.971.241,17 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000.00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

Rengsdorf, den 06.03.2026
Ortsgemeinde Bonefeld
Runkel, Ortsbürgermeisterin

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 09. März 2026 bis 17. März 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 06.03.2026
Ortsgemeinde Bonefeld
Runkel, Ortsbürgermeister