Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28. Januar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.462.722,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.729.063,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -266.341,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -173.835,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 320.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 597.800,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -277.800,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -451.635,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 350 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
| - für den ersten Hund | 30,00 € |
| - für den zweiten Hund | 60,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 90,00 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 6.385.426,17 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 6.237.582,17 € und zum 31.12.2026 5.971.241,17 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000.00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 09. März 2026 bis 17. März 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.