Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushalssatzung am 02. Februar 2026 beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.155.433,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.556.460,00 € |
| der Jahresverlust auf | -401.027,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -382.695,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 228.100,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 676.100,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -448.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -830.695,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 0,00 € |
| zusammen auf | 0,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 0,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | |
| für den ersten Hund | 30,00 € |
| für den zweiten Hund | 60,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 90,00 € |
| für gefährliche Hunde gemäß § 5 Hundesteuersatzung werden folgende Steuersätze erhoben: | |
| für den ersten Hund | 600,00 € |
| für den zweiten Hund | 800,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 1.000,00 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
09. März 2026 bis 17. März 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.