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RW-Direkt
Ausgabe 10/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Anhausen für das Haushaltsjahr 2026 vom 06. März 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushalssatzung am 02. Februar 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresverlust auf

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

30,00 €

für den zweiten Hund

60,00 €

für jeden weiteren Hund

90,00 €

für gefährliche Hunde gemäß § 5 Hundesteuersatzung werden folgende Steuersätze erhoben:

für den ersten Hund

600,00 €

für den zweiten Hund

800,00 €

für jeden weiteren Hund

1.000,00 €

§ 6 Eigenkapital

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Rengsdorf, den 06.03.2026
Ortsgemeinde Anhausen
gez. Zantop
Zantop, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

09. März 2026 bis 17. März 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 06.03.2026
Ortsgemeinde Anhausen
gez. Zantop
Zantop, Ortsbürgermeister