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RW-Direkt
Ausgabe 11/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Friedhof Zweckverband Kirchspiel Anhausen

Kränze und Grabgestecke

Die Entsorgung von Kränzen und Grabgestecken, die anlässlich einer Bestattung oder Beisetzung am Grab abgelegt wurden, sollen in die Gitterbox neben dem Grünschnittcontainer erfolgen.

Der im Grabschmuck befindliche Draht, Kunststoff, Styropor, Folien usw. müssen getrennt werden und kommen in die graue Restmülltonne.

Die Trennung der Abfallfraktionen erfolgt durch die Friedhofsmitarbeiter.

Rasengräber

Das Ablegen von Grabschmuck auf den Rasengräbern wird unabhängig der Festlegung in der Friedhofssatzung in der Zeit vom 01.11. -28. bzw. 29.02. außerordentlich gestattet.

Es wird daher gebeten, Blumen, Laternen, Gestecke usw. bis spätestens 17.03.2023 zu beseitigen.

Nach dem vorgenannten Termin werden die auf dem Grabfeld befindlichen Gegenstände entschädigungslos entsorgt.

Die Grabplatten der Erdrasengräber werden, nachdem das Erdreich abgetrocknet ist, in Metallrahmen eingesetzt, die Rasenfläche wird teilweise aufgefüllt und neu eingesät.

Baumschnitt

Im Monat März werden umfangreiche Baumschnittarbeiten durchgeführt. Die Friedhofsbesucher werden gebeten, die Arbeitsbereiche wegen Unfallgefahr nicht zu betreten.

Wasserstellen, Gießkannen und Ruhebänke

Anfang April werden die Wasserstellen wieder geöffnet. Die Gießkannen werden wieder bereitgestellt.

Die Ruhebänke werden nach dem ersten Rasenschnitt aufgestellt.