Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Oberraden
Bebauungsplan „Gemeinbedarfsfläche Niederraden“
Durchführung des Vorverfahrens nach § 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberraden hat am 23.02.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Niederraden“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplan soll der Fortbestand der Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses als Dorfgemeinschaftshaus einschließlich bestehender Nebennutzung und insbesondere die Nutzung der östlich angrenzenden Wiesenflächen als Areal für Freizeit und Erholung sichern.
Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde sowie den textlichen Festsetzungen (eine Begründung und der Umweltbericht ist beigefügt), in der Zeit vom 20.03.2023 bis einschließlich zum 21.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
| Montag bis Freitag | von | 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Dienstag | von | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Ortsgemeinde Oberraden zur Einsicht zur Verfügung.