1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024; Beratung und Beschlussfassung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und einem erläuternden Vorbericht wurden allen Ortsgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt.
Weitere Erläuterungen zum Haushaltsplan erfolgen in der Sitzung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen und den Stellenplänen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
| Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimme: 1 | Enthaltungen: 0 |
2. Neuaufstellung Flächennutzungsplan Schwellenwertberechnung
am 11.01.2024 hat ein gemeinsames Gespräch mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung Neuwied, der SGD Nord und dem Planungsbüro bzgl. der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes stattgefunden. Hier wurden die Änderungsflächen vorgestellt und insbesondere das Thema Schwellenwertberechnung erörtert. Ein wesentlicher Bestandteil der Flächennutzungsplanung ist die sogenannte Schwellenwertberechnung. Der Schwellenwert gibt die maximale Flächengröße für Wohnbauflächen an, die eine Verbandsgemeinde bei Fortschreibungen eines Flächennutzungsplans neu ausweisen darf. Er darf nicht überschritten werden.
Die Schwellenwerte ergeben sich aus dem Bedarf an weiteren Wohnbauflächen für das Gebiet des Flächennutzungsplanes abzüglich des vorhandenen (aber noch nicht in Anspruch genommenen) Flächenpotenzials. Es berechnet sich für das gesamte VG-Gebiet ein Gesamtbedarf von 65,58 ha für den Planungszeitraum bis 2040.
Gemäß den Daten aus Raum+Monitor liegen die Potentialflächen, die ausgewiesen sind, aber noch nicht in Anspruch genommen worden sind bei 48,707 ha.
Demnach dürften ohne das Instrument Flächentausch nur 16,87 ha neue Wohnbauflächen in der Verbandsgemeinde ausgewiesen werden.
Vorgesehen sind durch die Wünsche der Ortsgemeinden derzeit über 90 ha. Im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde obliegt es auch dieser, mehrere Flächen im Flächennutzungsplanverfahren durch die Fachbehörden prüfen zu lassen, um die geeignetste Fläche zu ermitteln.
Seitens der Kreisverwaltung Neuwied wurde jedoch angemerkt, dass die Gemeinden mit einer sehr hohen Zahl an geplanten Neuausweisungen und einem geringen noch zur Verfügung stehenden Flächenbedarf, vorab einige Flächen reduzieren müssen.
Im Detail bedeutet dies für Ihre Ortsgemeinde folgendes:
| Geplante Neuausweisung: | 7,23 ha |
| Bedarf gem. Schwellenwertberechnung: | 2,05 ha |
| Bestehende Potenziale: | 0,75 ha |
| Differenz: | 5,93 ha |
Demnach hat die Gemeinde 5,93 ha mehr überplant als zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass eine Flächenreduzierung erforderlich ist.
Bestehende Potenziale in der Ortsgemeinde (orange Flächen inkl. Flächengröße):
(Diese Flächen sind im FNP bereits enthalten aber bislang ungenutzt)
Die im FNP ausgewiesenen, aber nicht überplanten Flächen für das Baugebiet „Im hintersten Tal“ können gestrichen werden und als Tauschfläche dienen. Dabei handelt es sich um ca. 0,75 ha. Somit übersteigt die Zahl der Neuausweisungen den Schwellenwert noch um ca. 5 ha.
Geplante Neuausweisungen:
Die Fläche 6.4 kann auch noch als Ortsabrundung angesehen werden. Die Fläche 6.3 dagegen vergrößert das Gemeindegebiet nochmal deutlich in den Außenbereich. Hier ist davon auszugehen, dass es zu naturschutzrechtlichen Problemen kommen kann. Die Naturschutzbehörde hat grundsätzlich Bedenken bei der großflächigen Erweiterung in die freie Landschaft, gerade auch im Hinblick auf die erforderlichen Ausgleichsflächen, die für kleine Gemeinden in diesem Umfang nicht leistbar ist.
Die Gemeinde sollte sich zum jetzigen Zeitpunkt überlegen, welche Flächen priorisiert werden, da sonst das weitere Verfahren bzw. die Fachbehörden entscheiden, welche Flächen aufgenommen bzw. gestrichen werden.
Beschlussempfehlung:
Wir empfehlen für das weitere Verfahren, mindestens eine große Fläche, Nr. 6.2 oder Nr. 6.3 zu reduzieren. In wie fern die verbleibende Differenz kompensiert werden kann, entscheidet dann das Verfahren.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Fläche 6.2 aus dem weiteren Verfahren zu streichen
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
| Ja-Stimmen: 3 | Nein-Stimmen: 7 | Enthaltungen: 0 |
Erläuterung: Mit diesem Beschluss bleibt die Fläche 6.2 weiter im Verfahren und die Fläche 6.3 wird aus dem Verfahren gestrichen
3. Windkraft in der Region NeuwiedPositionierung OG Hardert nach EinwohnerversammlungBeratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass aus der Einwohnerversammlung ein einheitliches Meinungsbild zum Thema hervorgegangen ist. In Folge dessen hat man sich die Frage gestellt, wie man als Ortsgemeinde weiter mit der Angelegenheit verfahren soll. Man bezieht sich hier auch auf das Fallbeispiel im Maischeider Land. Dort hat man eine mögliche visuelle Beeinträchtigung prüfen lassen. Nach einer Stellungnahme der Firma Vattenfall ist für die Ortsgemeinde Hardert mit keiner visuellen Beeinträchtigung zu rechnen. Weiterhin ist die entsprechende Überprüfung sehr teuer. Laut einer neuen Pressemitteilung der Stadt Neuwied sollen die 6 geplanten Windränder nun aber möglicherweise doch außerhalb der Kernzone des Naturparks Rhein-Westerwald entstehen. Weiterhin wartet man auf ein ausstehendes Antwortschreiben von Jan Einig, dem Oberbürgermeister der Stadt Neuwied.
Aufgrund der neuen Entwicklung wird man zunächst auf das Antwortschreiben von Jan Einig warten, anschließend eine Arbeitsgruppe gründen und auf Grundlage des aktuellen Sachstandes sowie den Punkten aus der Einwohnerversammlung eventuell ein Anschreiben an die SGD Nord formulieren. Die Arbeitsgruppe wird aus den Ratsmitgliedern Gunter Jung, Martina Dittrich, Sabine Dietz, Dr. Eva Neuhaus sowie dem Ortsbürgermeister Heiko Schlosser bestehen.
4. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Sach- und Rechtslage:
Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden. Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.
In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.
Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt. Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.
Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Hardert beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
5. Mitteilungen/Verschiedenes
Der Vorsitzende berichtet über folgende Termine:
| 20.02.2024 | Wahlberechtigtenversammlung |
| 06.04.2024 | jährliche Müllsammelaktion |
Die Verbandsgemeinde hat eine Spende der Sparkasse Neuwied erhalten. Die Spendensumme von 4.500 Euro wird mittels des Einwohnerschlüssels verteilt, sodass auf die Ortsgemeinde Hardert ein Betrag von 144,71 Euro abfällt. Die Spende ist zweckgebunden und soll den Senioren zugutekommen. Man beabsichtigt das Geld für die Seniorenfeier oder das Seniorenkaffee einzusetzen. Die defekten bzw. ausgespülten Fugen im Hintertal wurden neu verfugt.
Der Zahlungsverkehr zur Anmietung der Grillhütte und des Dorfgemeinschaftshauses wird ab dem 01.04.2024 nur noch bargeldlos erfolgen. Die Baugenehmigung für den Anbau der Kita wurde erteilt. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Die Submission wird voraussichtlich in der 7. oder 8. Kalenderwoche stattfinden. Man plant aktuell mit dem Baubeginn in der 13. Kalenderwoche.
Die Ortsgemeinde Hardert soll bis zum 19.02.2024 einen Vorschlag zur Sportlerehrung der Verbandsgemeinde einreichen. Der Vorschlag von Ratsmitglied Bernd Juhn wird zur Kenntnis genommen. Bernd Juhn wird dem Ortsbürgermeister den Vorschlag schriftlich per E-Mail einreichen. Die schon häufig thematisierte Problematik des Linienverkehrs in und um die Ortslage Hardert hat sich nicht verbessert. Ein gemeinsames Anschreiben der Ortsgemeinden Rengsdorf, Bonfeld und Hardert an die Kreisverwaltung Neuwied, mit der Bitte um Stellungnahme, blieb bislang unbeantwortet. Man wird die Situation weiter beobachten und beabsichtigt ein Anschreiben direkt an das Busunternehmen Bischoff zu richten.
Die Gehwegplatten auf dem Bürgersteig im Bereich Breite Straße sind teilweise beschädigt. In der Vergangenheit wurden hier immer wieder einzelne Stellen ausgebessert. Perspektivisch wird man hier auch größere Abschnitte ausbessern. Ratsmitglied Bernd Juhn merkt an, dass viele Anlieger die Mülltonnen über einen längeren Zeitraum auf dem Gehweg stehen lassen haben. Zwar wurden diese aufgrund des starken Schneefalls zeitweise nicht abgeholt, sollten den Gehweg dennoch nicht für Fußgänger behindern. Gerade für ältere Menschen mit Rollatoren entstehen hier Gefahren, wenn sie wegen des vollgestellten Gehweges auf die Straße ausweichen müssen. Zuletzt wird der Verfall des alten Schulhauses angesprochen. Die Ortsgemeine wird das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde damit beauftragen, sich die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen und entsprechende Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht zu ergreifen.
6. Einwohnerfragestunde
Ein Bürger erfragt den Sachstand zum Thema „Digitale Sirene“ in der Ortsgemeinde Hardert. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Zuständigkeit in diesem Fall bei der Kreisverwaltung Neuwied liegt. Weiterhin wird der Zustand der K104 in Richtung Straßenhaus angesprochen. Neben dem kaum noch zu befahrenen Seitenstreifen haben sich auch in der Teerdecke einige Schlaglöcher gebildet. Der Ortsgemeinderat nimmt die Anmerkung aus der Bevölkerung zur Kenntnis und wird das Thema noch einmal an die Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung weitergeben.
Seitens der Kreisverhaltung habe sich die Angelegenheit, durch das Aufstellen von Hinweisschildern, mutmaßlich vorerst erledigt. Eine Anwohnerin fragt bzgl. eines großzügigen Heckenschnittes in der Ortslage. Der Ortsbürgermeister verweist darauf, dass es sich in diesem Fall um ein Privatgrundstück handelt und eventuelle Fragen an den Eigentümer zu richten sind.