1. Einwohnerfragestunde
Es gibt keine Fragen aus der Einwohnerschaft.
2. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Straßenhaus
a) Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied den Vorsitz im Gemeinderat. Die Bürgermeisterin und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung.
Diese Prüfung hat am 12.10.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss hat die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:
b) Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
3. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
a) Sach- und Rechtslage:
Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.
Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen. In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.
Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.
Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde wird besonders hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.
Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v. g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.
Aufgrund dessen hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.
b) Beschluss:
Die Ortsgemeinde Straßenhaus beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
4. Forstwirtschaftsplan 2024; Beratung und Beschlussfassung
Die Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über den Forstwirtschaftsplan 2024, der als Anlage 2 Bestandteil der Niederschrift wird. Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2024 zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
5. Festlegung der Holzpreise; Beratung und Beschlussfassung
a) Sachverhalt:
Die Holzpreise für das Jahr 2024 müssen festgelegt werden. Im letzten Jahr wurde wegen der steigenden Energiepreise seitens des Revierleiters Sebastian Grobbel die Anhebung der Holzpreise empfohlen. Seitens des Kirchspiels Honnefeld wurde seinerzeit ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet. Herr Grobbel empfiehlt dem Ortsgemeinderat Straßenhaus die Brennholzpreise entsprechend dem nachfolgenden Vorschlag die Brennholzpreise beizubehalten.
b) Beschluss:
Der Ortsgemeinderat schließt sich der Empfehlung an und stimmt der Festsetzung der Holzpreise für das Laub- und Industrieholz wie dargestellt zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
6. Flutlichtanlage Sportplatz; Beratung und Beschlussfassung
Die Ortsbürgermeisterin berichtet von erheblichen Problemen mit der Flutlichtanlage des Sportplatzes in Straßenhaus. Es ist bereits zu mehreren Ausfällen der Beleuchtung gekommen. Ersatzteile für die Anlage zu erwerben ist aufgrund des Alters und des Zustands schwerlich möglich.
Bereits im letzten Jahr hat der Ortsgemeinderat über die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung diskutiert, wodurch die Ortsgemeinde ggf. rund 5.000,00 € an Stromkosten im Jahr sparen würde. Im letzten Jahr hatte man aus Kostengründen noch auf die Umstellung verzichtet. Durch die nicht kompensierbaren Ausfälle der Flutlichtanlage ist dieses Anliegen nun jedoch dringlich, erklärt die Ortsbürgermeisterin. Die Beleuchtung muss zudem für den Spielbetrieb ausreichen. Der SV Ellingen hat aufgrund der Probleme mit der Anlage beschlossen, eine Förderung zur Umstellung auf LED zu beantragen und die ungedeckten Kosten zunächst zu übernehmen. Der Ortsgemeinderat möchte dieses Vorhaben unterstützen. Die Höhe des Zuschusses der Ortsgemeinde soll ggf. abhängig von der Höhe der Förderung sein, aber in etwa die Höhe des Einsparpotentials von 5.000,00 € auf 3 Jahre betragen.
Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Umbau der Anlage und einem Zuschuss für den Verein grundsätzlich zuzustimmen und sich weiter zu beraten, sobald die Höhe der Förderung bekannt ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Strom und Gaslieferungsverträge 2024
Ortsbürgermeisterin Haas und die Beigeordneten haben unter Beachtung des Verfahrens nach § 48 GemO der Zustimmung zur Vertragsverlängerung mit der Süwag zu den in der Anlage 4 genannten Konditionen zugestimmt. Nach Vorlage aller Zustimmungen konnte der Vertrag am 20.10. zum endgültigen Preis von
| Strom: | neu 16,00 ct / kwh | (statt bisher 37,90 ct / kwh (SLP) bzw. 37,60 ct / kwh (RLM)) |
| Gas: | neu 6,50 ct / kwh | (statt bisher 14,970 ct / kwh) |
verlängert werden.
8. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin
Die Ortsbürgermeisterin teilt mit, dass…
| 1. | letzte Woche Mittwoch ein Gespräch mit den Anliegern im Meisenweg stattgefunden hat. Diese haben ihrerseits ausdrücklich mitgeteilt, dass sie nicht gegen das Neubaugebiet agieren, sondern dass es um die verkehrliche Anbindung gehe. Mit der Nordtangente habe man aber eine gute Lösung gefunden, die mit ein paar kleinen Verbreiterungen auch die Zustimmung der Anlieger finde. Es sei von beiden Seiten kein Rechtsstreit gewünscht und es werde eine einvernehmliche Lösung angestrebt. |
| 2. | sie sich bezüglich möglicher Windenergieanlagen mit dem Projektierer, mit dem auch das Fürstenhaus und die Stadt Neuwied zusammenarbeiten, und außerdem Kontakt zu weiteren Interessenten aufgenommen hat. |
| 3. | der Schneefall in der Ortsgemeinde zu einigen Problemen geführt hat. Für die Räumung des Schnees müssen Prioritäten gesetzt werden, erklärt die Ortsbürgermeisterin. Die Gemeindearbeiter versuchen, die Straßen möglichst schnell zu räumen, jedoch werden Schulwege, Busstrecken, Parkplätze, und jeweils eine Ausfallstraße auf die B256 aus jedem Ortsteil, etc. den restlichen Straßen vorangestellt. Zur Zeit des Schneefalls hat zudem lediglich ein Schneepflug für die Gemeindearbeiter zur Verfügung gestanden, da der zweite nicht funktionsfähig war. Weiterhin erinnert die Bürgermeisterin an die Reinigungssatzung, laut der eine Räumpflicht für den Gehweg entlang des jeweiligen Grundstückes und bis zur Mitte der Straße besteht. Dass die Gemeindearbeiter der Ortsgemeinde die Straßen zusätzlich freiräumen, ist demnach eine freiwillige Leistung. Ein weiteres Problem ist durch einen Bürger entstanden, der mithilfe eines Traktors den Schnee zwar teilweise von den Straßen entfernt, dann jedoch auf den Gehweg geschoben hat. Bürgermeisterin Haas bringt an, dass das keinesfalls eine Hilfe war und außerdem einen Verstoß gegen die Reinigungssatzung darstellt. Sie appelliert zudem an die Bürger, ihre Fahrzeuge von den Straßen zu entfernen und den Schnee auf das eigene Grundstück zu räumen, da dadurch die Räumung erheblich erleichtert wird. Auch erinnert sie an einen respektvolleren Umgang mit den Gemeindearbeitern. |
| 4. | eine Anfrage vom Landrat eingegangen ist. Die Johanna-Loewenherz-Stiftung vergibt Förderungen an Frauen, die sich um die Sache der Frauen besonders verdient gemacht haben. Vorschläge nimmt die Bürgermeisterin dahingehend gerne an. |
| 5. | es Vorstandsneuwahlen bei der Jagdgenossenschaft gab und dass Thomas Zickenheiner als neuer Vorsitzender gewählt wurde. |
| 6. | die Ortsapp fertiggestellt wurde und jetzt heruntergeladen werden kann. |
9. Verschiedenes
Ein Ratsmitglied fragt nach der Weihnachtsbeleuchtung an der B256. Die Vorsitzende erklärt, dass der Steiger an dem Tag des starken Schneefalls hätte kommen sollen, der Termin jedoch aufgrund der schlechten Wetterbedingungen abgesagt wurde. Ein neuer Termin ist noch nicht vereinbart.
15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Die Vorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt: