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RW-Direkt
Ausgabe 11/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hardert für das Jahr 2024 vom 15. März 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 06. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  1.153.842,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  1.425.828,00 €

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf  —  -271.986,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  -291.000,00 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  697.000,00 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  154.180,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  542.820,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  251.820,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

- für den ersten Hund

36,00 €

- für den zweiten Hund

66,00 €

- für jeden weiteren Hund

90,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug  —  4.341.921,32 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  4.309.961,32 €

und zum 31.12.2024  —  4.037.975,32 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.

Rengsdorf, den 15.03.2024
Ortsgemeinde Hardert
Schlosser, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 18. März 2024 bis 26. März 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 15.03.2024
Ortsgemeinde Hardert
Schlosser, Ortsbürgermeister